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"Unangemessener Wohnraum"Klageflut gegen Hartz IV

01.09.2006, 16:30 Uhr

Vor dem Hintergrund einer Klagewelle gegen das Hartz-IV-Recht hat der Deutsche Mieterbund erneut gesetzliche Nachbesserungen verlangt.

Vor dem Hintergrund einer Klagewelle gegen das Hartz-IV-Recht hat der Deutsche Mieterbund erneut gesetzliche Nachbesserungen verlangt. Es sei unsozial, Langzeitarbeitslosen die Unterkunftszuschüsse zu kürzen, wenn festgestellt werde, dass diese in "unangemessenem Wohnraum" leben, sagte Mieterbund-Präsidentin Anke Fuchs.

Die Zuschüsse müssten voll ausbezahlt werden. Wohnungen könnten nicht aus 345 Euro monatlicher Grundförderung bezahlt werden. Bei den Sozialgerichten sei es binnen eines Jahres zu 80.000 Klagen gekommen.

Kein Geld, keine Klage

Das Land Baden-Württemberg hat bereits eine Idee, wie die Klageflut eingedämmt werden kann: durch Beschneidung der Prozesskostenhilfe. Aus Sicht des Mieterbundes würde das Klagerecht so faktisch eingeschränkt.

Zum ersten Mal seit Einführung dieser Hilfe würde damit die Möglichkeit der Rechts-Durchsetzung von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Mieter abhängig gemacht, warnte der Mieterbund. "Das halte ich für einen massiven Eingriff in den Rechtsstaat", sagte Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips.

Rips erläuterte, Baden-Württemberg wolle durchsetzen, Hartz-IV-Empfängern keine Prozesskostenhilfe bei Klagen mehr zu gewähren, "es sei denn, es wird ein Vorschuss auf den Prozesskostenhilfe-Antrag von 50 Euro gezahlt".

Zahlreiche Zwangsumzüge

Von den 80.000 Klagen entfielen mehr als ein Drittel auf Einwände gegen das Hartz-IV-Unterkunftsrecht. "Die Behörden kürzen die 'angemessenen' Unterkunftskosten mit der Folge, dass man entweder aus der Grundsicherung den Differenzbetrag zahlen muss, oder andere Finanzierungsquellen findet", sagte Rips. Wo dies nicht möglich sei, komme es zu Kündigungen und Räumungen. Er selbst habe mal von 500.000 Zwangsumzügen gesprochen. Die genaue Zahl liege jedoch nicht vor, sie sei aber sicher sechsstellig.

9.800 Klagen entfielen bis Ende Juli 2006 auf Nordrhein-Westfalen, 6.140 Klagen auf Berlin, das damit gemessen an der Einwohnerzahl an der Spitze liege. Hier geht Rips für das Gesamtjahr von 10.500 Klagen aus.

Vermietete Wohnung bei "Riester" einbeziehen

Auch die Gesetzgebung zur Riester-Rente müsse weiter nachgebessert werden, forderte der Mieterbund. So sei neben dem selbst genutzten auch das vermietete Wohneigentum in die Förderung einzubeziehen. Gerade sie sei zur Altersversorgung geeignet. "Mit den Einnahmen der vermieteten Wohnung kann in der Rentenphase ein geregeltes monatliches Zusatzeinkommen erzielt werden", sagte Rips. Das habe mindestens den gleichen Wert wie das mietfreie Wohnen in einem entschuldeten Eigentum. Anders als die vom Eigentümer selbst genutzte Immobilie behindere die vermietete Wohnung auch nicht die im heutigen Arbeitsleben geforderte Mobilität der Menschen.

In Dortmund stützte das Sozialgericht unterdessen die Position des Mieterbundes. Das Gericht entschied, ein Langzeitarbeitsloser habe Anspruch auf Übernahme auch "unangemessen" hoher Kosten für Wohnung und Heizung, solange er nicht zum Umzug aufgefordert wurde. Falls der Leistungsträger es versäumt habe, den Kläger darüber zu informieren, welche Mietkosten in den jeweiligen Baualtersklassen akzeptiert werden, sei eine Kürzung der Mietkosten-Erstattung nicht korrekt.