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Sicherheitspaket IIMehr Kompetenzen

07.11.2001, 11:40 Uhr

Das zweite Sicherheitspaket ist auf den Weg gebracht. Die Sicherheitsbehörden erhalten neue Kompetenzen, der Datenaustausch und die Sicherheitsüberprüfungen werden verbessert. 17 Gesetze und eine Reihe anderer Vorschriften sind geändert worden. Das Sicherheitspaket II tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte:

Bundeskriminalamt (BKA):

Das BKA darf auch künftig nicht ohne konkreten Anfangsverdacht ermitteln, seine Kompetenzen werden aber ausgeweitet. Das BKA ist auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und kann bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln. Außerdem wird seine Zentralstellenkompetenz gestärkt, indem die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung gestärkt werden. Das BKA kann künftig auch ohne die bisher notwendigen Umwege über Länderpolizeien Auskünfte unmittelbar einholen. Die Ausweitung der BKA-Befugnisse ist auf fünf Jahre befristet.

Bundesgrenzschutz (BGS):

Die Gesetzesänderung stellt klar, dass der BGS für den Einsatz von Sicherheitskräften in Flugzeugen (Sky Marshalls) zuständig ist.

Verfassungsschutz:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält das Recht, auch solche Aktivitäten zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Die Gesetze für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) werden entsprechend angepasst. Um Geldströme internationaler Terrororganisationen zu erforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken Informationen abfragen. Ferner dürfen Auskünfte bei Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen eingeholt werden. Diese neuen Befugnisse des Verfassungsschutzes unterliegen der parlamentarischen Kontrolle.

Ausländergesetz:

Ausländern darf nicht schon bei bloßem Verdacht einer Straftat der Aufenthalt verwehrt werden. Die Gesetzesänderung präzisiert die Bedingungen, unter denen ein Aufenthalt oder eine Einreise verweigert werden kann. Für Personen, die nachweislich terroristische oder gewaltbereite Aktivitäten begehen oder unterstützen, soll dagegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gelten. Zudem werden die Ausweisungsbestimmungen entsprechende verschärft. Die Zusammenarbeit der Auslandsvertretungen mit den Sicherheitsbehörden wird intensiviert.

Asylverfahrensgesetz:

Es wird eine gesetzliche Grundlage für eine Sprachaufzeichnung geschaffen. Mit einer Identität sichernden Sprachanalyse soll in Zweifelsfällen die Herkunftsregion des Antragstellers ermittelt werden. Fingerabdrücke und andere Identität sichernde Unterlagen werden künftig zehn Jahre nach der Asylentscheidung aufbewahrt. Fingerabdrücke von Asylbewerbern können automatisch mit dem Tatortspurenbestand des BKA abgeglichen werden.

Ausländerzentralregister:

Dieses zentrale Register soll zu einer Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut werden. Der Zugriff für Polizeibehörden - beispielsweise im Rahmen von Personenkontrollen - wird verbessert. Die Sicherheitsdienste dürfen künftig den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren abrufen. Die Religionszugehörigkeit von Ausländern soll gespeichert werden. Dies entfällt allerdings bei Widerspruch.

Luftverkehrsgesetz:

Eine Änderung stellt klar, dass der Gebrauch von Schusswaffen an Bord nur Polizeibeamten, insbesondere BGS-Angehörigen, vorbehalten ist. Das Gesetz bestimmt den Kreis der Personen für die Sicherheitsüberprüfung.

Pass- und Personalausweisrecht:

Durch entsprechende Änderungen wird die Grundlage geschaffen, um computergestützte Identifizierungen (Biometrie) in die Ausweispapiere aufzunehmen. Neben dem Lichtbild und der Unterschrift sollen weitere geometrische Merkmale wie Finger oder Hände auch in verschlüsselter Form aufgenommen werden dürfen. Die Einzelheiten regelt ein noch zu schaffendes Bundesgesetz. Die Speicherung der Daten in einer Zentraldatei wird in dem Sicherheitspaket verboten.

Sicherheitsüberprüfungen:

Personen, die an einer `sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen tätig sind, werden stärker überprüft. Lebens- oder verteidigungswichtig sind Einrichtungen, bei deren Ausfall oder Zerstörung eine erhebliche Gefährdung von großen Teilen der Bevölkerung zu befürchten ist. Die Regelung soll zunächst für fünf Jahre gelten.

Geheimdienste:

Die Kompetenzen der drei Geheimdienste werden gestärkt. Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes, Bundesnachrichtendienstes (BND) und militärischen Abschirmdienstes (MAD) wird auch die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gehören, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Verfassungsschutz und BND erhalten das Recht, unter genau bestimmten Voraussetzungen Auskünfte bei Kreditinstituten, sowie Finanz,- Luftfahrt, und Telekommunikations-Unternehmen einzuholen. Die Regelungen sind auf fünf Jahre befristet.

Vereinsrecht:

Durch eine Verschärfung des Vereinsgesetzes werden die staatlichen Handlungsoptionen beim Vorgehen gegen extremistische Ausländervereine erweitert, die terroristische Organisationen etwa durch Geldsammlungen unterstützen.