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Politik

Donnerstag, 05. Oktober 2006

Flüssigkeiten im Flugzeug: Parfüm erlaubt, Saft verboten

Für das Handgepäck von Fluggästen gelten in der Europäischen Union bald strengere Regeln. Die EU-Kommission in Brüssel verabschiedete Expertenvorschläge, wonach nur noch begrenzte Mengen von Flüssigkeiten mit in die Kabine genommen werden dürfen. Auch wird die maximale Größe von Handgepäckstücken verbindlich vorgeschrieben.

Die EU reagiert mit den in allen 25 Staaten einheitlichen Regeln auf die vereitelten Anschlagpläne von London. Dort wollten Extremisten nach Angaben der Polizei Flugzeuge auf dem Weg in die USA mit Hilfe explosiver Flüssigkeiten in der Luft sprengen. Die Regeln sollen Anfang November in Kraft treten und gelten für alle in der EU startende Flüge. Nur für die Größenbeschränkung gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist. Dann darf Handgepäck maximal 56 Zentimeter lang, 45 Zentimeter breit und 25 Zentimeter tief sein.

Mit an Bord dürfen auch künftig kleine Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm. "Jeder von uns kann also weiter sein Lieblingsparfüm mit an Bord nehmen", sagte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot.

Verboten werden dagegen größere Trinkflaschen. Ausgenommen sind Getränke, die erst hinter der Sicherheitskontrolle in Flughafengeschäften gekauft werden. Damit sollen Umsatzeinbußen bei den Duty-Free-Geschäften verhindert werden.

Jede einzelne der Flüssigkeiten darf höchstens 100 Milliliter ausmachen. Alle Parfümflaschen, Zahnpastatuben und andere Flüssigkeitsbehälter müssen in eine wiederverschließbare und durchsichtige Plastiktüte von mit einem Volumen von einem Liter passen. Ausnahmen sollen unter anderem für Babynahrung, Medikamente und Diätnahrung möglich sein. Die Größenbeschränkungen gelten zudem nicht für Musikinstrumente oder Kameras.

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