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Dossier

Sonntag, 20. August 2006

Stichwort: Anti-Terror-Datei

Kern der Terrorbekämpfung soll nach dem Willen von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine zentrale Anti-Terror-Datei werden. Mit diesem Gesetz sollen die deutschen Sicherheitsbehörden ihre Informationen besser austauschen und bei der Aufklärungsarbeit in der Inneren Sicherheit erfolgreicher zusammenarbeiten. Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Eine Entscheidung des Kabinetts ist im Herbst zu erwarten.

Auf diese Datei sollen sowohl Polizei als auch Geheimdienste zugreifen können. Noch nicht entschieden ist, in welcher Form diese im Grundsatz beschlossene Datei kommen soll. Eine "Indexdatei" wäre eine Art Inhaltsverzeichnis über Informationen der verschiedenen Dienste, die dort dann erfragt werden könnten. Eine "Volltextdatei" würde hingegen den direkten Zugriff auf sämtliche Informationen erlauben. Denkbar ist auch eine Mischung beider Formen. Offen ist auch noch, welche Informationen aufgenommen werden dürfen. Strittig ist beispielsweise die Religionszugehörigkeit.

Kritiker des geplanten Informationstransfers fordern eine weitere Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Das Trennungsgebot geht auf die Erlaubnis der Alliierten Militärgouverneure an den Parlamentarischen Rat aus dem Jahr 1949 zurück, einen Geheimdienst einzurichten. Maßgabe nach dem erlittenen Gestapo-Terror war aber: "Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben." Umstritten ist nun, ob das Gebot damit auch im Grundgesetz verankert ist.

Einer Vernetzung von Polizei und Nachrichtendiensten zum Beispiel mit einer Indexdatei wird nach Ansicht der Kritiker auch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Bundesnachrichtendienst aus dem Jahr 1999 in Zweifel gezogen: Darin wird klargestellt, dass das unterschiedliche Kontrollniveau nicht ausgehebelt werden darf, indem die strenger kontrollierte Polizei auf Informationen des Nachrichtendienstes zurückgreift.

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