StichwortAnti-Terrordatei
Am 30. März 2007 nahmen 38 deutsche Ermittlungsbehörden ihre gemeinsame Datenbank zur Terrorbekämpfung offiziell in Betrieb. Das heftig umstrittene System umfasst mindestens 15.000 Datensätzen zu rund 13.000 Personen.
Die seit März 2007 in Betrieb genommene Anti-Terrordatei erfasst Angaben zu auffällig gewordenen Personen. Ein Querverweis kann ausreichen, um eine Person in den Kreis der möglichen Verdächtigen zu rücken. Der überwiegende Teil der Registrierten lebt im Ausland. Die deutschen Ermittlungsbehörden können mit Hilfe der Datenbank die Zugehörigkeit der Registrierten zu terroristischen Vereinigungen überprüfen, aber auch deren Religionszugehörigkeit, Waffenbesitz und Familienstand. Auch Angaben zur Ausbildung, zu Bankverbindungen, Schließfächern, Reiseaktivitäten, Telekommunikations- und Internetverbindungen werden gespeichert. Die Datenerfassung stützt sich auf einen Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom September 2006.
Zugriff auf die Daten haben die Bundespolizeidirektion, die 16 Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt. Das System wurde als eine Indexdatei beschlossen. Damit bietet es eine Übersicht über alle, dezentral in verschiedenen Datenbanken verfügbaren Informationen zu den betreffenden Personen. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden hat mit dem rund 15 Millionen Euro teuren Projekt eine neue Qualität erreicht.
Der Weg zur Anti-Terrordatei war steinig. Bereits im Juli 2006 verfasste das Bundesministerium des Innern unter Wolfgang Schäuble einen Gesetzentwurf, der nach heftigen Diskussionen erst am 1. Dezember 2006 mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet wurde. Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Die Linkspartei stimmten dagegen. Kritiker der Datei fürchten unkontrollierte Auswüchse des Überwachungsstaates, willkürliche Kriminalisierung und mangelnde Kontrolle zwischen den deutschen Ermittlungsbehörden.