Urteil im VerteilungskampfBerlin klagt Solidarität ein
Das Urteil zum Haushalt des Landes Berlin könnte zur entscheidenden Wegmarke werden. Und es könnte - wie manche hoffen und andere fürchten - eine neue Richtung vorgeben.
Die Vorboten lassen keinen Zweifel aufkommen: Wenn das Bundesverfassungsgericht an diesem Donnerstag über die Haushaltsklage des Landes Berlin entscheidet, dann geht es um weit mehr als um die Finanznöte der Hauptstadt. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) fordert eine Schuldengrenze für die Länder, Baden-Württemberg stellt - sollte Berlin gewinnen - einen weiteren Gang nach Karlsruhe in Aussicht, und sogar ein fast vergessenes Thema geistert wieder durch die Debatte: der Zusammenschluss von Bundesländern.
Dabei erscheint der Verfassungsstreit auf den ersten Blick relativ übersichtlich. Das Land Berlin, das mit 60 Milliarden Euro Schulden bis zum Hals in Finanznöten steckt, fordert Hilfe vom Bund, der natürlich nichts rausrücken will. Verfassungsrechtlich könnte er gleichwohl dazu gezwungen sein - vorausgesetzt, Berlin befindet sich in einer "extremen Haushaltsnotlage" und hat genügend unternommen, um sich selbst aus dem Sumpf zu ziehen. Dies nachzuweisen, dürfte nicht so schwierig sein, könnte man glauben - immerhin hatten Bremen und das Saarland 1992 mit einer ähnlichen Klage Erfolg.
Nur schreiben wir inzwischen nicht mehr das Jahr 1992, sondern das Jahr 2006 - ein Jahr, in dem der Bundesetat annähernd 40 Milliarden Euro Neuverschuldung verzeichnet und etwa die Hälfte der Bundesländer keinen verfassungsgemäßen Haushalt mehr aufstellen kann. "Die Finanzen im Bundesstaat sind in einer trüben Verfassung", diagnostizierte Verfassungsrichterin Lerke Osterloh am 26. April in der Karlsruher Anhörung.
Das hat verfassungsrechtliche Konsequenzen. Osterloh, die als "Berichterstatterin" das Verfahren federführend bearbeitet hat, nannte dies den "relativen Aspekt": Eine Haushalsnotlage besteht nur dann, wenn das angebliche Notlagenland finanziell wesentlich schlechter dasteht als der Durchschnitt der übrigen Länder. Anders ausgedrückt: Je verbreiteter die Notlagen sind, desto schwieriger lässt sich eine "Haushaltsnotlage" im Sinne des Grundgesetzes feststellen.
Damit wird die Aufregung verständlich, die etwa die nur mittelbar betroffenen Südländer im Vorfeld des Karlsruher Spruchs erfasst hat. Das höchstrichterliche Urteil könnte im härter werdenden Verteilungskampf, der das föderale System erfasst hat, zur entscheidenden Wegmarke werden. Und es könnte - wie manche hoffen und andere fürchten - eine neue Richtung vorgeben.
Denn bisher konnten die finanz- und strukturschwachen Länder sich weitgehend auf die Solidarität im Bundesstaat verlassen. Geschaffen wurde das komplizierte Ausgleichssystem in der von Wachstum geprägten Bundesrepublik des Jahres 1969, die tiefe Gräben zwischen den Ländern nicht kannte. Noch im letzten Urteil zum Länderfinanzausgleich wandten sich die Verfassungsrichter im Jahr 1999 zwar gegen eine "Übernivellierung" zu Gunsten der armen Länder, vermieden aber tiefe Schnitte ins Verteilungsgeflecht - sie spielten den Ball an die Politik zurück.
Heute dagegen prägen Begriffe das Bild, die man aus Hartz-IV-Diskussionen kennt. Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff sprach in der Anhörung beispielsweise vom "drohenden Hängematteneffekt". Immerhin ist im Saarland und in Bremen trotz jahrelanger Bundeshilfen die finanzielle Lage nicht besser geworden.
Doch wie auch immer das Urteil ausfällt: Es wird vermutlich nur ein Anstoß für eine Lösung sein, die Bund und Länder letztlich unter sich aushandeln müssen. Gelegenheit dazu werden sie schon am Tag der Urteilsverkündung haben. Die Neuordnung der Finanzbeziehungen steht auf der Tagesordnung der bis Freitag in Bad Pyrmont tagenden Ministerpräsidentenkonferenz.
(Wolfgang Janisch, dpa)