Der neue EU-ReformvertragDas ändert sich
Die EU-Staaten haben sich auf ein Vertragswerk geeinigt. Die Reformen treten nach der Ratifizierung 2009 in Kraft.
Der EU-Reformvertrag enthält die wesentlichen Elemente der von Franzosen und Niederländern abgelehnten Verfassung. Dies war ein zentrales Anliegen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007. Symbole wie Verfassung, offizielle Flagge oder Hymne sind dagegen nicht vorgesehen, um die Euroskeptiker in der EU nicht zu verschrecken.
Der Vertrag wird die neue Rechtsgrundlage der EU bilden. Mit ihm soll die auf 27 Länder angewachsene Gemeinschaft wieder handlungsfähig werden.
Schnellere Entscheidungen
Von 2014 an entscheiden die EU-Mitgliedsländer im Rat nach der doppelten Mehrheit. Diese ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Die bisher nach dem EU-Vertrag von Nizza auf alle Länder aufgeteilten 345 Stimmen werden dann abgeschafft. Polen hatte bisher mit 27 nur zwei Stimmen weniger als Deutschland, obwohl es nur knapp halb so viele Einwohner hat. Zugeständnis an Polen: Die Regel von Nizza kann auf Wunsch eines Staates bei Abstimmungen noch bis 2017 angewandt werden.
Zu mehr Themenfeldern als bisher können Beschlüsse mit Mehrheit statt mit Einstimmigkeit gefasst werden. Ausgenommen davon sind die Innen-, Steuer- und Sozialpolitik sowie die Auswärtigen Beziehungen.
Ab 2014 stellt nicht länger jeder Mitgliedstaat einen EU-Kommissar. Nur zwei Drittel der Länder sind noch vertreten und müssen sich abwechseln. Bei 27 Ländern wären das 18 Kommissare. Zugeständnis der großen an die kleinen Länder: Auch die großen werden Zeiten ohne Kommissare haben.
Mehr Demokratie
Die nationalen Parlamente werden künftig acht statt bisher sechs Wochen vor einem geplanten Rechtsakt der EU informiert und können Einspruch erheben, wenn sie nationale Zuständigkeiten gefährdet sehen. Das Europäische Parlament entscheidet künftig gemeinsam mit dem Rat über fast alle Regulierungen. Das Parlament wählt auch den Präsidenten der Kommission.
Die Bürger können über ein Volksbegehren mit mindestens einer Million Unterschriften die EU-Kommission mit einer Gesetzgebung beauftragen.
Zudem wird eine Grundrechte-Charta verankert. Allerdings wird sie keine Rechtskraft in Großbritannien und Polen haben.
"Hoher Vertreter" statt Außenminister
Mit der Schaffung eines einzigen Postens soll das bisherige Nebeneinander eines Außenkommissars und eines Außenbeauftragten beendet werden und die EU international ein Gesicht erhalten. Das Amt heißt aber nicht EU-Außenminister, sondern "Hoher Vertreter". Auch dies ist ein Zugeständnis an Länder wie Großbritannien, die in der EU am liebsten einen losen Staatenbund sehen. Der "Hohe Vertreter" ist zugleich Vizepräsident der Kommission.
Für mehr Kontinuität der politischen Führung inner- wie außerhalb der Union soll außerdem der für zweieinhalb Jahre gewählte ständige Ratspräsident ("EU-Präsident") sorgen. Bisher wechselt die oberste politische Führung alle sechs Monate unter den Mitgliedsländern mit der Ratspräsidentschaft. Diese Rotation bleibt bestehen, so dass die Vorsitzenden der Ministerräte halbjährlich rotieren.