Reform der EUDie Kernpunkte
Nach einem Marathon aus Gesprächen, Drohungen und Kompromissen hat sich die EU auf eine Reform der Gemeinschaft verständigt. Letztendlich führten auch äußerst komplizierte Regelungen, Gruppendruck und Müdigkeit zu einer Einigung.
Das Mandat für die Regierungskonferenz beschreibt detailliert, mit welchen Vertragsänderungen bis Ende dieses Jahres neue Grundlagenverträge für die EU entstehen sollen. Sie sollen an die Stelle der 2005 bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Verfassung treten.
Zu den Veränderungen gehören:
- Die Vertragsänderungen treten 2009 in Kraft. Allerdings gilt die neue "doppelte Mehrheit" bei Abstimmungen im Ministerrat erst ab 2014. Bis 2017 können sich Staaten, die dies wünschen, in Streitfällen noch auf den jetzt geltenden Vertrag von Nizza berufen. Bei der "doppelten Mehrheit" werden die Stimmen nicht mehr "gewichtet". Die qualifizierte Mehrheit gilt mit 55 Prozent der Staaten als erreicht, wenn diese mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
- Der Europäische Rat (EU-Gipfel) soll für jeweils zweieinhalb Jahre von einem Präsidenten geleitet werden. Die Präsidentschaft des normalen Ministerrates rotiert weiterhin alle sechs Monate zwischen den Ministerstaaten.
- Staaten wie etwa Großbritannien können aus EU-Beschlüssen über engere Zusammenarbeit in Fragen der Justiz- und Polizeizusammenarbeit aussteigen. Auch in der Sozialpolitik können Staaten aus der gemeinsamen Politik ausscheren. Wenn innerhalb von vier Monaten keine Einigung erreicht wird, können jene Staaten, die das wollen, vorangehen.
- Die Außen- und Sicherheitspolitik soll "Gegenstand besonderer Verfahrensweisen" sein. EU-Kommission und EU-Parlament bekommen keine erweiterten Zuständigkeiten in der Außenpolitik. Der "Außenminister" der EU, der im Einvernehmen mit den Regierungen arbeitet, heißt offiziell "Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Er ist auch Vizepräsident der EU-Kommission. Damit wird die Doppelzuständigkeit von Ministerrat oder Kommission in der Außenpolitik beseitigt.
- Die Zahl der EU-Kommissare wird von derzeit 27 auf 15 im Jahr 2014 reduziert.
- Innerhalb von acht Wochen können nationale Parlamente gegen beabsichtigte Rechtsakte der EU Einspruch erheben, falls sie meinen, dass diese nationale Zuständigkeit verletzen. Das Europaparlament entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt.
- Erstmals regelt der EU-Vertrag auch den freiwilligen Austritt eines Staates. Beitrittswillige Staaten müssen die "Werte" der EU respektieren und sich verpflichten, diese zu fördern. Mit diesen Formulierungen wird Forderungen aus Frankreich und den Niederlanden nach strikteren Beitrittskriterien entsprochen.
- Die Grundrechtecharta ist nicht mehr Teil der Verträge. Durch einen Verweis wird sie jedoch für ebenso bindend erklärt wie der Vertrag selbst - allerdings wird Großbritannien ausgenommen.
- Die im Verfassungsentwurf vorgesehenen Symbole der EU - Fahne und Hymne - tauchen in den Verträgen nicht mehr auf, werden aber de facto beibehalten. Das Wort "Verfassung" ist ebenfalls gestrichen. Auch "Gesetze" erlässt die EU nicht, sondern weiterhin Richtlinien und Verordnungen.
- Nach der politischen Festlegung soll der neue Vertrag durch eine "Regierungskonferenz" zunächst von Experten und später von den Regierungschefs endgültig besiegelt werden. Dies soll im Herbst unter portugiesischer Präsidentschaft geschehen. Dann folgt der Ratifizierungsprozess, der rechtzeitig zur Wahl des Europaparlaments 2009 abgeschlossen werden soll. In welchen Ländern dies per Referendum geregelt werden soll, entscheiden die Länder nach eigenen Maßgaben. Im Jahr 2005 war der Verfassungsentwurf in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. Die danach einsetzende Phase der Revision des Entwurfs soll mit dem Gipfel beendet sein.