Sonntag, 15. November 2009
Von Karlsruhe abgeschafft: Die Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht mehr, seit die Bundesregierung von CDU/CSU und FDP sie 1997 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgeschafft hat.Nach der alten Regelung legte der Bund die Höhe der Vermögensteuer fest, die Einnahmen flossen aber den Bundesländern zu. Die Steuersätze lagen jährlich zwischen einem halben Prozent für Betriebsvermögen und einem Prozent für Privatleute - besonders für Grundbesitz und Immobilien.
Allerdings bewahrten hohe Freibeträge viele Bürger davor, die Steuer zahlen zu müssen. Im letzten Jahr ihrer Erhebung, 1996, brachte sie umgerechnet 4,6 Milliarden Euro (9 Milliarden Mark) ein.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelung 1995 für verfassungswidrig. Vereinfacht gesagt, entschieden die Richter, dass der Staat den Bürgern nicht mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen wegnehmen darf. Bei hohen Einkommen sorgte jedoch schon allein die Einkommensteuer für eine solche Belastung. Karlsruhe verlangte zudem, dass Eigenheime und normale Vermögen weitgehend befreit bleiben.
Die damalige schwarz-gelbe Regierung von Helmut Kohl (CDU) ging davon aus, dass es nach einer verfassungsgemäßen Neuregelung nur noch wenige Vermögensteuerzahler geben würde. Wegen des komplizierten neuen Bewertungsverfahrens verzichtete sie schließlich ganz auf diese Steuer.
dpa
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