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Dossier

Donnerstag, 31. Juli 2008

Karadzic vor UN-Tribunal: Elf Anklagepunkte

Der Mord an Tausenden bosnischen Muslimen und Kroaten, weitere Gräueltaten und die gewaltsame Vertreibung von Nicht-Serben aus serbischen Gebieten Bosniens - in der Anklage gegen Radovan Karadzic werden diese Verbrechen in elf Punkten zusammengefasst. Die Strafbarkeit dieser Verbrechen ist in den Statuten des Tribunals niedergelegt. Im Falle eines Schuldspruches droht Karadzic als Höchststrafe lebenslange Haft.

1. Völkermord

2. Beihilfe zum Völkermord

3. Ausrottung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

4. Mord als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5. Mord als Kriegsverbrechen

6. Vorsätzliche Tötung als Verstoß gegen die Genfer Konvention

7. Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

8. Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

9. Andere unmenschliche Handlungen (Zwangsumsiedlung) als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

10. Terrorisierung von Zivilisten als Kriegsverbrechen

11. Geiselnahme als Kriegsverbrechen.

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