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Dossier

Donnerstag, 18. Juni 2009

Patientenverfügung: Information ist Voraussetzung

Rund neun Millionen Deutsche haben bisher eine Patientenverfügung verfasst. Konkrete Formulierungen sind Voraussetzung dafür, dass diese auch zum Einsatz kommen kann.
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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Rund neun Millionen Menschen haben in Deutschland bisher eine Patientenverfügung verfasst. Für sie gibt es nun auch eine gesetzliche Grundlage. Die Anordnungen richten sich an den behandelnden Arzt und legen für den Fall von Entscheidungsunfähigkeit Behandlungswünsche fest. In der Regel geht es darum, im Fall von schwerer Demenz, Koma, mehrfachem Organversagen oder schweren Hirnschädigungen das Ende von Behandlungen klar vorzugeben. Am häufigsten kommen die Verfügungen bei älteren Menschen in Pflegeheimen zum Tragen.

Voraussetzung für konkrete Verfügungen, die den Ärzten die Unsicherheit über den Willen des Patienten in einer bestimmten Notlage nehmen, ist eine eingehende Information. So sollte man sich vor dem Verfassen einer Verfügung zum Beispiel einen Überblick über das Thema künstliche Ernährung verschafft haben. Experten raten von schwammigen Formulierungen ab wie "Ich will nicht an Schläuchen hängen, wenn keine Aussicht auf Besserung im Sinn eines sinnvollen Lebens besteht". Die Verfügungen sollten sich auf konkrete Krankheitszustände und Symptome beziehen.

Eine gute Orientierung bieten von Experten formulierte Textbausteine, wie sie beispielsweise das Bundesjustizministerium veröffentlicht hat. Die verschiedenen Textbausteine können kombiniert werden, um zu einer für die eigene Person passenden Gesamterklärung zu kommen. Eine Übersicht über Formulierungshilfen verschiedener Organisationen, auch der Kirchen, bietet das Portal zu Medizinethik. Hilfe gibt auch die Deutsche Hospiz Stiftung.

Aktive Sterbehilfe kann in einer Verfügung nicht verlangt werden, sie ist in Deutschland verboten.

dpa

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