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Parlament erhält mehr RechteKernpunkte der EU-Verfassung

29.05.2005, 20:07 Uhr

Mit den neuen "Spielregeln" soll die auf 25 und bald mehr Länder gewachsene EU handlungsfähig bleiben.

Mit den neuen "Spielregeln" soll die auf 25 und bald mehr Länder gewachsene EU handlungsfähig bleiben. Kernpunkte des Vertragstextes:

Grundlagen: Die Einleitung beginnt mit den Worten: "Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas..." Ein Gottesbezug fehlt. Die europäische Charta der Grundrechte ist Bestandteil des EU-Grundgesetzes.

Institutionen: An der Spitze der EU stehen künftig drei Personen: Der Kommissionspräsident, der Außenminister und der Präsident des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs. Dessen Amtszeit dauert nicht mehr nur sechs Monate, sondern zweieinhalb Jahre und kann ein Mal verlängert werden.

Parlament: Das Europaparlament erhält mehr Kompetenzen. Im Regelfall entscheidet es bei der europäischen Gesetzgebung mit. Auch bei der Wahl des Kommissionspräsidenten müssen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament berücksichtigt werden.

Kommission: Bis zum Jahr 2014 wird jedes Land weiter einen Kommissar nach Brüssel entsenden. Zur Steigerung der Effizienz wird dann die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der EU-Länder reduziert mit einer echten Rotation. Das heißt, jedes Land ist nach zwei Amtsperioden für fünf Jahre nicht in Brüssel vertreten.

Abstimmungsverfahren: Es gilt künftig die "doppelte Mehrheit": Ein Beschluss auf der Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission wird gefasst, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten oder mehr, mindestens aber 15 Länder zustimmen. Diese müssen außerdem mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Mindestens 4 Länder sind nötig, um einen Beschluss zu blockieren.

Veto-Recht: Es gibt künftig mehr Politikbereiche, in denen mit Mehrheit entschieden werden kann. Das Veto-Recht gilt aber weiter für die Steuerpolitik, weitgehend auch für die Außen- und Sicherheitspolitik. Erschwert sind auch Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Innen- und Justizpolitik. Dafür gibt es die Möglichkeit der "strukturierten Zusammenarbeit": Länder, die in bestimmten Bereichen enger kooperieren wollen, können das tun.

Außenminister: Der Außenminister übernimmt die Aufgaben des außenpolitischen Beauftragten des EU-Rats und des EU-Kommissars für Außenbeziehungen ("Doppelhut"). Er ist auch Vizepräsident der Kommission und leitet den diplomatischen Dienst der EU.

Bürgerbegehren: Wenn eine Million Bürger aus EU-Ländern mit Unterschriften ein Gesetz verlangen, muss die Kommission tätig werden.

Ratifizierung: Der Verfassungsvertrag wird erst wirksam, wenn alle Mitgliedsländer ihn ratifiziert, das heißt durch Parlaments- oder Volksentscheid gebilligt haben. Das soll spätestens 2007 der Fall sein. Sollte die Verfassung bis dahin nicht überall akzeptiert sein, muss sich ein Gipfeltreffen damit befassen.

Austritt: Jeder Mitgliedstaat kann aus der Union auch wieder austreten.