Archiv

Stichwort BleiberechtLösung für geduldete Flüchtlinge

14.11.2006, 16:08 Uhr

In Deutschland leben etwa 200.000 Menschen, die aus Gründen politischer oder religiöser Unterdrückung oder Verfolgung aus ihrer Heimat geflohen sind.

In Deutschland leben etwa 200.000 Menschen, die aus Gründen politischer oder religiöser Unterdrückung oder Verfolgung aus ihrer Heimat geflohen sind. Sie sind keine anerkannten Asylbewerber und haben damit kein Bleiberecht auf Dauer. Die aus humanitären Gründen Geduldeten können bislang jederzeit abgeschoben werden.

Nach den geltenden Härtefallregelungen wird den Betroffenen der Aufenthalt immer nur für befristete kurze Zeit erlaubt. Die Behörden können die Duldung aber immer wieder verlängern (so genannte Kettenduldungen), müssen dies aber nicht. Die Flüchtlinge müssen Deutschland grundsätzlich dann wieder verlassen, wenn sich die Situation in ihren Heimatländern gebessert hat. Dies gilt etwa für Flüchtlinge aus Afghanistan, Bosnien oder dem Irak.

Schon lange ringen die Parteien um eine gesetzliche Bleiberechts-Lösung für langjährig geduldete Flüchtlinge. Umstritten ist vor allem die damit verbundene Arbeitserlaubnis, da eine solche nach Ansicht der Kritiker die Job-Chancen für Langzeitarbeitslose angesichts der Lage am Arbeitsmarkt schmälert.

Nach der grundsätzlichen Verständigung in der Koalition sollen geduldete Flüchtlinge nun nach acht Jahren (Alleinstehende) und sechs Jahren (Betroffene mit Kindern) ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten, wenn sie die deutsche Sprache beherrschen und für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen. Das bedeutet, dass sie nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Deshalb sollen sie auch Zugang zum regulären Arbeitsmarkt erhalten. Sie sollen aber jede angebotene Arbeit annehmen müssen.

Nicht geplant ist, den geschätzten hunderttausenden von illegal in Deutschland lebenden Ausländern ein gesetzliches Bleiberecht zu geben. Ausgeschlossen sollen auch jene sein, die ihren Aufenthalt durch Täuschung der Behörden erlangt haben oder wegen schwerer Straftaten verurteilt sind.