"Wurst höher gehängt"Notlage ist Ausnahmefall
Wer befürchtet hatte, bei einem komplizierten Thema wie den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern könne nur ein schwer verständliches Urteil herauskommen, sah sich getäuscht.
Wer befürchtet hatte, bei einem komplizierten Thema wie den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern könne nur ein schwer verständliches Urteil herauskommen, sah sich getäuscht. Das Bundesverfassungsgericht verkündete am Donnerstag zwei glasklare Botschaften. Erstens: Berlin hat sich ärmer gerechnet, als es ist - eine "extreme Haushaltsnotlage" ist nicht zu erkennen. Und zweitens: Wer künftig in Karlsruhe auf Bundeshilfen klagen will, muss echte Not nachweisen können. Das Urteil habe "die Wurst deutlich höher gehängt", räumte Bremens Finanzsenator Ulrich Nußbaum ein.
Darüber hinaus hat der Zweite Senat unter Vorsitz von Winfried Hassemer sozusagen einen Arbeitsauftrag an die Politik erteilt, den die am Donnerstag in Bad Pyrmont tagenden Ministerpräsidenten aufmerksam zur Kenntnis genommen haben dürften. Das geltende System des Finanzausgleichs ist dem Gericht zufolge mit der Rettung von Länderhaushalten überfordert - eine Reform der "defizitären Rechtslage" sei dringend nötig.
Zwar habe das Gericht schon 1992 entsprechende Regelungen angemahnt, doch noch immer fehlten Regelungen zum Umgang mit potenziellen und aktuellen Sanierungsfällen im Bundesstaat. Es sei nicht einmal gelungen, die Systematik der Haushalte so abzustimmen, dass ohne komplizierte Berechnungen ein Vergleich der Etatpolitik in den Ländern möglich sei, kritisierten die Richter.
Immerhin hat die Politik das Thema inzwischen auf die Agenda gesetzt. Begriffe wie Schuldenbremse oder Frühwarnsystem für Haushaltskrisen werden in der beginnenden Debatte über die zweite Stufe der Föderalismusreform eine Rolle spielen, in der die Finanzbeziehungen der Länder geregelt werden sollen. Der Reformbedarf ist offensichtlich: Sieben von 16 Bundesländern konnten dieses Jahr keinen verfassungsgemäßen Haushalt mehr vorlegen.
Im Mittelpunkt stand am Donnerstag aber natürlich Berlin (Slogan: "Arm, aber sexy"), das nach Hassemers Worten "vielleicht deshalb so sexy ist, weil es so arm gar nicht ist". Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) machte gar nicht erst den Versuch, die höchstrichterliche Bewertung der hauptstädtischen Finanzlage zu widerlegen. Nachdem es mit der Klage in Karlsruhe nicht geklappt hat, will er weiter sparen - und beim Bund vielleicht in Sachen Hauptstadt-Kultur ein bisschen Geld locker machen.
Tatsächlich hatte Lerke Osterloh, die das Urteil des Zweiten Senat formuliert hat, eine eindrucksvolle Vielzahl von Vergleichstabellen aufgeboten. Die Verfassungsrichterin, die mitunter klagt, sie könne sich keine Zahlen merken, überprüfte Wowereits These von Berlin als "Armenhaus der Republik" mit dem gesamten Instrumentarium der Finanzwissenschaft. Ergebnis: Dem Land geht es schlecht - aber nicht schlecht genug.
Ein Grund für diese Diagnose ist, dass andere Ländern inzwischen ebenfalls finanziell angeschlagen sind. Denn eine Haushaltsnotlage bemisst sich - wie die Armut von Menschen in einer Gesellschaft - eben auch im Verhältnis zu den anderen. In dieser Situation sind aus Sicht der Richter selbst gut 60 Milliarden Euro Schulden kein Grund, den Bund in die Bresche springen zu lassen - zumal das Land beträchtliche Spielräume zur Selbsthilfe noch nicht genutzt habe.
Zugleich haben die Karlsruher Richter die Hürden für Ansprüche auf Sanierungshilfen des Bundes deutlich höher gelegt. Dahinter steht die Warnung vor dem "Hängematten-Effekt": Marode Bundesländer könnten sich behaglich zurücklehnen, wenn sie - sobald nur genügend Schulden angefallen sind - auf die bundesstaatliche Solidarität vertrauen dürfen.
Aus Sicht der Verfassungsrichter ist klar, dass übermäßige Ausgabenpolitik eines Landes nicht zu Lasten anderer honoriert werden darf. Dass Berlin sich nun allein auf die Beine helfen muss, ist sozusagen die Kehrseite der - sonst gern betonten - Eigenstaatlichkeit der Länder: Wer autonom entscheidet, muss auch die Konsequenzen tragen. Bremen und das Saarland, die ebenfalls in Karlsruhe klagen, werden danach wohl argumentativ nachrüsten müssen.
Wolfgang Janisch, dpa