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Schwieriger als ein TestamentPatientenverfügung verfassen

26.06.2008, 09:14 Uhr

Es ist nicht leicht, sich den persönlichen, gesundheitlichen Ernstfall vorzustellen und entsprechend eine Patientenverfügung zu verfassen. Einige Punkte sollten dabei auf jeden Fall beachtet werden.

Eine Patientenverfügung zu formulieren, ist vielleicht noch schwieriger, als ein Testament aufzusetzen. Es muss genau überlegt werden, für welche Situation, in der man sich selbst nicht mehr äußern kann, welche konkrete Behandlung noch erwünscht wird - oder welche nicht mehr. Der Verfasser einer Patientenverfügung muss sehr verschiedene Konstellationen im Blick haben. Zudem hat er derzeit noch mit einer rechtlichen Ungewissheit zu leben, ob seine Anordnungen immer umgesetzt werden können. Der Bundestag will nun Abhilfe schaffen.

Experten zu Rate ziehen

Es ist ratsam, nicht selbst zur Feder zu greifen. Es muss nicht unbedingt ein Rat eines Arztes oder eines Medizin-Juristen eingeholt werden. Eine gute Orientierung bieten von Experten formulierte Textbausteine, wie sie beispielsweise das Bundesjustizministerium veröffentlicht hat (www.bmj.bund.de). Die verschiedenen Textbausteine können kombiniert werden, um zu einer für die eigene Person passende Gesamterklärung zu kommen. Eine Übersicht über Formulierungshilfen verschiedenster Organisationen, auch der Kirchen, bietet das Portal zu Medizinethik (www.medizinethik.de/verfuegungen.htm).

In jedem Fall sollte die Erklärung schriftlich abgegeben werden. Es empfiehlt sich der Hinweis, dass sie für den Fall abgegeben wird, dass der Patient seinen Willen nicht mehr bilden oder artikulieren kann. Danach sind nach der Empfehlung des Justizministeriums die Situationen zu beschreiben, für die die Verfügung gelten soll. Es kann nach verschiedenen Stadien der Krankheit differenziert werden. So kann etwa festgelegt werden, dass die Anordnung nur für den unmittelbaren Sterbeprozess gelten soll.

Maßnahmen festlegen

Im Anschluss sollten die Festlegungen zu den ärztlichen Maßnahmen getroffen werden, die in der beschriebenen Situation noch gewünscht werden. So kann zum Beispiel eine Aussage zur Verlegung einer Magensonde aufgenommen werden, wenn eine normale Form der Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich ist. Sehr nützlich wäre auch, in der Verfügung einer bestimmten Person eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Diese Person wäre dann aufgerufen, für die Beachtung der Patientenverfügung zu sorgen. Günstig wäre auch eine regelmäßige Aktualisierung der Verfügung.

Es muss auch daran gedacht werden, dass die Verfügung im Ernstfall den Ärzten zugänglich gemacht werden muss. Sie sollte daher Angehörigen oder vor allem dem Vorsorgebevollmächtigten ausgehändigt werden. Die Vorsorgevollmacht könnte zur Sicherheit auch im Zentralen Vorsorgeregister niedergelegt werden, das von der Bundesnotarkammer geführt wird.