Prozess geht zu EndePolitkowskaja-Mord ungeklärt
Die Beweislast ist zu dünn. Damit bleibt die Schuldfrage auch über zwei Jahre nach dem Mord an der kremlkritischen Journalistin Anna Politikowskaja weiter offen.
Der Moskauer Prozess um den Mord an der kremlkritischen Journalistin Anna Politkowskaja steuert nach vier Monaten auf sein Ende zu. Wenn Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 16. Februar ihre Plädoyers halten, bleiben die Frage der Schuld der vier Angeklagten und viele Details aber offen. Die Anwälte der wegen Beihilfe zum Mord angeklagten Tschetschenen sehen die Vorwürfe in keiner Weise erhärtet. Zudem offenbarte das von Militärrichter Jewgeni Subow geführte Verfahren viele Ungereimtheiten und Pannen. Bis zum Schluss der Beweisaufnahme blieb nur eines klar: Täter und Auftraggeber in dem Mordfall sind weiter auf freiem Fuß.
Seit Oktober zeichneten Ermittler in dem kleinen Gerichtssaal an der Touristenmeile Alter Arbat im Moskauer Stadtzentrum den weltweit beachteten Fall nach. Wegen ihrer Berichte über den Tschetschenien-Krieg und Verbrechen des russischen Militärs an Zivilisten wurde die Reporterin der Zeitung "Nowaja Gaseta" bereits fünf Jahre lang vor ihrem Tod bedroht. Das bezeugten Politkowskajas Kinder Ilija und Wera vor Gericht. Die Kremlkritikerin war am 7. Oktober 2006 vor ihrer Wohnung mit fünf Schüssen getötet worden.
Rätsel um Machmudow
International gesucht wird bis heute der Tschetschene Rustam Machmudow, der Politkowskaja mit Schüssen in Kopf, Oberkörper und Hüfte getötet haben soll. Zwei Millionen Dollar kassierte Machmudow laut einer Zeugenaussage für den Mord.
Machmudow, dessen Brüder Ibragim und Dschabrail wegen Beihilfe zum Mord angeklagt sind, soll die Tat im Auftrag eines russischen Politikers sowie mit Hilfe des Geheimdienstes ausgeführt haben. Doch die Verteidigung wies darauf hin, dass die DNA-Spuren an der Tatwaffe keine Verbindung mit Machmudow oder seiner Familie zuließen. Es gehörte zu den vielen Rätseln dieses mal öffentlichen, mal nicht öffentlichen Prozesses, weshalb eine von der Polizei bereits bei einem früheren Verbrechen beschlagnahmte Waffe gegen Politkowskaja gerichtet werden konnte.
Ungenügende Ermittlungen
Schon im Vorfeld war darüber spekuliert worden, dass die Anklageschrift durch den internationalen Druck auf die russische Führung zu eilfertig gezimmert wurde. Kollegen und Freunde der Ermordeten beklagten ungenügende Ermittlungen in dem Mordfall. Zudem mussten sie mit ansehen, wie groß auch mehr als zwei Jahre nach dem Verbrechen die Gefahr für Kremlkritiker und Menschenrechtler in Russland weiter ist. Im Januar wurden in Moskau der Anwalt Stanislaw Markelow, der mit Politkowskaja zusammengearbeitet hatte, und die Journalistin Anastassija Baburowa auf offener Straße erschossen.
Die Anwälte der Machmudows und der beiden anderen Beschuldigten machten bereits klar, dass sie sich mit den Lücken in den Beweisakten nicht zufriedengeben und einen Schuldspruch anfechten würden. Anfang Februar musste Staatsanwältin Julia Safina sogar einräumen, dass ein Video mit Aufzeichnungen vom Tatort und anderen Ermittlungsergebnissen aus den Akten verschwunden sei.
Beweislast zu dünn
Reporter der Moskauer Zeitung "Kommersant" kritisierten, dass Richter Subow den Prozess beende, obwohl noch so viel unklar sei. Als ein Hauptbeweismittel gelten bis heute die Verbindungsdaten der Telefongespräche zwischen den mutmaßlichen Beteiligten vom Tag der Tat. Daran sind Angaben über den Aufenthalt der Angeklagten abzulesen und zeitliche Rückschlüsse zur Tat zu ziehen. Doch die Machmudows beteuerten hinter den Gitterstäben im Gerichtssaal ebenso wie ihr Mitangeklagter Sergej Chadschikurbanow angesichts der dünnen Beweislast ihre Unschuld. Sie machten vor Gericht Erinnerungslücken geltend und behaupteten auch, frühere Aussagen bei Vernehmungen nur unter Druck gemacht zu haben.
Mit vor Gericht sitzt auch der frühere Geheimdienstmitarbeiter Pawel Rjagusow, der wegen Amtsmissbrauchs und Erpressung angeklagt ist. Er soll mit Chadschikurbanow bereits früher gemeinsam Straftaten begangen haben. Regierungskritische Journalisten hegen seit langem den Verdacht, dass Kräfte aus dem Sicherheitsapparat direkt oder indirekt an der Tat beteiligt waren. Über Schuld oder Unschuld der Angeklagten sollen nach den Plädoyers Geschworene entscheiden. Danach wird es an Richter Subow sein, sein Urteil zu sprechen.
Ulf Mauder, dpa