Tod eines AsylbewerbersProzess gegen Polizisten
Die Anklage lautet auf Körperverletzung und fahrlässige Tötung durch Unterlassung. Vor Gericht stehen zwei Polizisten. In ihrem Gewahrsam starb ein Asylbewerber.
7. Januar 2005: Der Asylbewerber Oury Jalloh wird am Morgen in die Gewahrsamszelle 5 des Polizeireviers in Dessau gebracht. In dem gekachelten Kellerraum wird er, an Händen und Füßen gefesselt, an der Wand fixiert. Er liegt auf einer Matratze, die als feuerfest gilt, als ein Brand ausbricht. Der 23-Jährige aus Sierra Leone stirbt im beißenden Qualm. Laut Obduktion ist ein Hitzeschock die Todesursache. Zwei Polizisten, die eine Mitschuld an Jallohs Tod haben sollen, müssen sich seit dem 27. März 2007 vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten.
Dem heute 47 Jahre alten Ex-Dienstgruppenleiter wird Körperverletzung mit Todesfolge, einem 45 Jahre alten Polizisten fahrlässige Tötung, jeweils durch Unterlassen, vorgeworfen. Beide haben die Vorwürfe im Wesentlichen bestritten. Könnte der Afrikaner noch leben, wenn ihm rechtzeitig geholfen worden wäre? Laut einem vorliegenden Expertengutachten: ja. Wer trägt Verantwortung und Schuld am grauenvollen Tod des Mannes? Um diese und weitere Fragen geht es in dem Prozess nun schon ein Jahr lang.
Beweisaufnahme und kein Ende
"Die Beweisaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Ein Ende des Strafverfahrens ist nicht absehbar", sagt Gerichtssprecher Frank Straube. Weitere 13 Verhandlungstage sind bis zum 13. Juni anberaumt. Mit Spannung wird ein weiteres Gutachten erwartet, das im April vorliegen soll. Experten des Instituts der Feuerwehr Sachsen-Anhalt sollen nochmals und noch genauer die zeitlichen Abläufe bei der Entwicklung des Brandes beleuchten. "Knackpunkte sind, wie viel Zeit stand zur Verfügung, um dem Opfer rechtzeitig zu Hilfe zu eilen, wann wurde der Brandalarm ausgelöst und wie viel Zeit verging, bis die Rettungsmaßnahmen tatsächlich eingeleitet wurden", erklärt Straube.
41 Verhandlungstage gab es bisher, 54 Zeugen und vier Sachverständige wurden befragt. Prozessbeobachter Marco Steckel, Chef der Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, sieht bei Zeugenaussagen aus den Reihen der Polizei eine "Mauer des Schweigens, die bisher nicht immer durchbrochen werden konnte". Die Polizei tue sich damit keinen Gefallen, "es darf nichts vertuscht werden, das darf der Rechtsstaat nicht zulassen". Auch angesichts der Arbeit des Untersuchungsausschusses des Landtages, der mehrere Polizei-Pannen bei Ermittlungen gegen den Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt untersucht, sei es wichtig, Klarheit zu schaffen.
In einem ersten Themenkomplex versucht der Ausschuss seit mehreren Monaten zu klären, ob die Polizeidirektion Dessau-Roßlau im Kampf gegen den Rechtsextremismus vor dem Hintergrund hoher Fallzahlen einen Gang zurückschaltete. Drei frühere Staatsschützer hatten dem frühere Vize-Behördenchef Hans-Christoph Glombitza vorgeworfen, er habe sie bei entsprechenden Ermittlungen vor einem Jahr bremsen wollen. Glombitza hatte den Vorhalt im Ausschuss zurückgewiesen.
Mit Feuerzeug in der Zelle
In dem Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers wird dem Dienstgruppenleiter vorgeworfen, als Diensthabender auf dem Revier Jallohs Schreie und den Feueralarm aus der Zelle ignoriert zu haben. Dazu soll er laut Staatsanwaltschaft das Gerät mit der Brandmeldung in seinem Dienstraum leiser oder gar ausgestellt haben. Der zweite angeklagte Beamte soll bei der Durchsuchung Jallohs ein Feuerzeug übersehen haben, mit dem der Asylbewerber den Brand in der Zelle selbst ausgelöst haben soll. Laut Gutachten war Jalloh erheblich alkoholisiert, als ihn Polizisten an jenem Morgen im Januar 2005 antrafen und mit auf das Revier nahmen. Ein-Euro-Jobberinnen hatten die Beamten gerufen, weil sie sich von Jalloh belästigt fühlten.
Von Petra Buch, dpa