Dienstag, 18. September 2007
Was sagen die anderen: Strafe für Terrorcamper
Kehren Extremisten von einer Ausbildung in einem Terrorlager mit dem Vorsatz zurück, einen Anschlag auszuüben, sollen sie mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Ist ihnen allerdings nicht konkret nachzuweisen, dass sie ein Attentat planen, soll diese Strafregelung nicht greifen, so der Vorschlag der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, der in der Presse Unverständnis hervorgerufen hat.
"Das neue Gesetz ist weiße Salbe"
Die Zeitung "Neue Ruhr/Neue Rheinzeitung" schreibt: "Terror-Lehrlinge sind latent gefährlich. Ein Gesetz, das dieser unerwünschten "Generation Praktikum" mit Strafen droht, könnte der Terrorverhütung nützen. Könnte, und das ist der Haken an dem Zypries-Vorstoß - wenn Aussicht auf Rechtsanwendung bestünde. Besteht aber nicht. An dieser Stelle wird dem von Terrorbekämpfungs-Strategien terrorisierten Publikum klar: Das neue Gesetz ist weiße Salbe. Umso ärgerlicher, da so der Eindruck entstehen muss, Bombenbastler flutschten den Sicherheitsbehörden durch die Finger, weil Strafgesetze sträfliche Lücken hätten. Weitgehender Unfug. Ermittler, Verfassungsschützer und Staatsanwälte geben längst zu, dass ihnen nicht neue Gesetze fehlen, sondern schlicht Beweise."
"Ganz tief in die Augen schauen?"
Auch die "Kieler Nachrichten" beschäftigen sich mit der Frage der Beweisbarkeit: "Was will Brigitte Zypries also tun? Dem Rückkehrer aus Pakistan ganz tief in die Augen schauen? Und ihn ziehen lassen, wenn er bekundet, er habe bloß einen Abenteuerurlaub gemacht und die pakistanische Sonne genossen? Die Terroristen werden sich die Bäuche vor Lachen halten angesichts so viel Naivität in der deutschen Justiz." Die "Märkische Allgemeine" sieht in dem Gesetzentwurf einen "perfiden Witz", denn: "Hier werden pakistanische Killer-Camps zur normalen Weiterbildung und deren Absolventen zu grinsenden Triumphatoren über die deutsche Justiz."
An der Durchführbarkeit des Gesetzentwurfes zweifelt auch der "Mannheimer Morgen": "Zypries steht mit einigem Recht auf der Bremse. Strittig allerdings ist nicht die Sache selbst. Das Problem liegt in der Nachweisbarkeit. Und da ist die Sozialdemokratin skeptischer als die Union. Denn die Beweisführung müsste über Geheimdiensterkenntnisse, Aussagen von Verdächtigen, die unter nicht ganz klaren Umständen zustande kamen, oder Behörden erfolgen, für die Folter im Zweifel nichts Ehrenrühriges ist. Das alles kann aber vor einem deutschen Gericht aus guten Gründen nicht verwertet werden."
"Dauer-Neinsagerin im Antiterrorkampf"
Laut "Rhein-Zeitung" wäre es besser gewesen, wenn die Justizministerin einen Teil ihrer Pläne nicht vorgestellt hätte: " Zypries hat dem Druck der Union nachgegeben, die in der SPD- Politikerin eine Dauer-Neinsagerin im Antiterrorkampf sieht. Doch sie lässt die Wirkung auf den Bürger außer Acht: Er wird zu Recht fragen, was solch unpraktikable Regelungen bewirken sollen. Es riecht nach purem Aktionismus."
Die "Lübecker Nachrichten" fragen: "Murks oder Meilenstein? Die Gesetzentwürfe der Justizministerin bewegen sich zwischen diesen beiden Extremen. Zu begrüßen ist, dass das Problem jetzt breit diskutiert und dann auch hoffentlich konsequent angegangen wird." Fest stehe, dass alleine der Aufenthalt in einem Terror-Camp bestraft werden müsse. "Wird hier nicht nachgebessert, bleibt unsere wehrhafte Demokratie viel zu flau."
Keine ausreichenden Beweise
Und die "Thüringer Allgemeine" formuliert polemisch: "Wie wahr. Einst spottete Genosse Lenin über die Deutschen: Wenn die einen Bahnhof stürmen wollen, dann muss vorher unbedingt einer die Bahnsteigkarte lösen. Falls also künftig deutsche Terroristen aus einem Ausbildungscamp in Pakistan zurückkommen, dann bitteschön mit einer ordentlichen Beurteilung von bin Laden. Und das in dreifacher Ausführung. Sonst nimmt ihnen das hier niemand ab. Zumindest nicht die Justizministerin. Wenn diese Regierung sich lächerlich machen will, bitte, aber warum werden wir da mit hineingezogen."