Zwischen Recht und SicherheitVerfassungsrichter urteilten
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Vereinbarkeit von staatlicher Überwachung und dem Schutz der Grundrechte beschäftigt. Entscheidungen der vergangenen Jahre.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Vereinbarkeit von staatlicher Überwachung und dem Schutz der Grundrechte beschäftigt. Entscheidungen der vergangenen Jahre:
11. März 2008: Eine automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen per Videokamera ist nur mit klaren gesetzlichen Grenzen rechtmäßig. Entsprechende Polizeibefugnisse in Hessen und Schleswig-Holstein erklären die Richter für verfassungswidrig.
27. Februar 2008: Für Online-Durchsuchungen setzt Karlsruhe hohe Hürden. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sei nichtig.
12. Juli 2007: Justiz, Finanzbehörden und Sozialverwaltung dürfen auch heimlich Kontendaten von Bankkunden abrufen, wie etwa Name, Geburtsdatum und Kontonummer. Allerdings dürfen die Behörden nicht "ins Blaue hinein" ermitteln, mahnt Karlsruhe.
13. Oktober 2006: Die Polizei darf Fahndungsgeräte einsetzen, mit denen sich die Standorte eingeschalteter Handys ermitteln lassen, teilt das Gericht mit.
23. Mai 2006: Karlsruhe verurteilt die nach den Terroranschlägen vom September 2001 eingeleitete Rasterfahndung als rechtswidrig. Solche massenhaften Datenerhebungen seien nur bei "konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter" zulässig.
27. Juli 2005: Das vorbeugende Abhören von Telefonen ohne konkreten Tatverdacht ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Der erste Senat kippt eine entsprechende Befugnis im niedersächsischen Polizeigesetz.
3. März 2004: Das Gesetz zum großen Lauschangriff ist zu großen Teilen verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter mahnen einen stärkeren Schutz der Privatsphäre beim Abhören von Wohnungen an.