Vorsorge für künftige SchieflagenWas die Bankenabgabe regelt
Die Bankenabgabe soll verhindern, dass der Steuerzahler noch einmal einspringen muss, wenn eine Bank in Schieflage gerät. Ein Überblick über das Gesetzesvorhaben.
Die Bundesregierung will die deutschen Geldinstitute über eine Bankenabgabe zur Vorsorge für künftige Schieflagen in deren Reihen zwingen. Für Geldinstitute, deren Funktionieren für den gesamten Finanzmarkt systemrelevant ist, will sie außerdem ein spezielles Insolvenzrecht maßschneidern.
Beides soll verhindern, dass noch einmal die Steuerzahler einspringen müssen, um eine Krisen-Bank zu retten. "Es kann den öffentlichen Haushalten nicht zugemutet werden, zur Bewältigung von Bankschieflagen wie in der Vergangenheit in Vorleistung zu treten", heißt es in einem Eckpunktebeschluss der Regierung. Das Gesetzesvorhaben soll möglichst noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Bankenaufsicht
Die Befugnisse der Bankenaufsicht im Vorfeld einer Insolvenz werden ausgeweitet. Sie soll systemrelevante Teile einer Bank auf einen privaten Dritten oder eine staatliche "Brückenbank" übertragen können, die für ihren Weiterbetrieb sorgen soll. Dadurch sollen Störungen des Finanzmarktes vermieden werden. Die restlichen Teile der Bank sollen dann abgewickelt werden können.
Reorganisationsverfahren
Ergänzend ist für systemrelevante Banken ein besonderes Verfahren vorgesehen, dass eine Sanierung auf dem Verhandlungsweg ermöglichen soll. Es orientiert sich am Insolvenzplanverfahren, weist aber drei Besonderheiten auf:
Zum einen soll der Rechtsschutz "verschlankt" werden, um das Verfahren zu beschleunigen. Außerdem sollen die Aktionäre in die Rettung einbezogen werden, damit sie einen erfolgversprechenden Reorganisationsplan nicht vereiteln können. Vorgeschaltet werden soll ein Sanierungsverfahren, das dem Vorstand die Bewältigung der Schieflage durch frühes eigenes Eingreifen ermöglichen soll.
Bankenabgabe
Es wird ein Stabilitätsfonds als Sondervermögen des Bundes errichtet. Es wird von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) verwaltet, die bereits den Bankenrettungsfonds SoFFin kontrolliert. Die in dem neuen Fonds gesammelten Gelder stehen zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken zur Verfügung.
Beitragspflichtig sind alle deutschen Kreditinstitute, Versicherungen bleiben außen vor. Der Beitrag der Banken orientiert sich am jeweiligen systemischen Risiko, insbesondere an ihrer Größe und internationalen Vernetzung. Der grobe Maßstab soll die Bilanzsumme minus Eigenkapital und Einlagen sein.
Nach Angaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble soll der Fonds rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr kassieren. Auf die Privatbanken kommt voraussichtlich eine Belastung in der Größenordnung von 900 Millionen Euro zu, die Landesbanken werden ungefähr 200 Millionen Euro beisteuern. Auf die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken entfällt wahrscheinlich ein Anteil von zusammen rund 70 bis 80 Milliarden Euro.
Die Rolle der FMSA
Die FMSA soll nicht nur den Stabilitätsfonds verwalten, sondern auch die Restrukturierungsmaßnahmen überwachen. Dadurch wird die bisher zeitlich befristete Behörde zu einer Dauereinrichtung, die eine zentrale Rolle bei der Vermeidung künftiger Finanzkrisen übernehmen soll. Wie die FMSA mit der Bankenaufsicht verzahnt wird, ist noch unklar. Die Koalition will die Finanzaufsicht bei der Bundesbank konzentrieren.
Manager-Haftung
Die Bundesregierung will die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche gegen den Vorstand einer Aktiengesellschaft auf zehn Jahre verdoppeln. Damit will sie die verbreitete Praxis aushebeln, dass Aufsichtsräte, die selbst im Vorstand saßen, Schadensersatzklagen gegen frühere Kollegen blockieren.