Montag, 09. August 2010
Internet-Pranger für gefährliche Straftäter: Beschwörung von Lynchjustiz
Die Reform der Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter stellt die Politiker nicht nur vor eine große Herausforderung, sondern sorgt auch für die sinnlosesten Ideen wie die Einrichtung eines Internet-Prangers. Mit dem Rechtsstaat schon gar nicht vereinbar ist es darüber hinaus nicht richtig, das Sicherheitsrisiko auf die Bevölkerung abzuwälzen. Es könnte sogar gefährlich sein.
Polizisten können Straftäter nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis nicht dauerhaft überwachen. Eine elektronische Fußfessel überfordert die Beamten ebenfalls. "Erst recht aber", so der General-Anzeiger, "kann es nicht angehen, jetzt das Mittelalter nach Deutschland zurückzuholen. Diese Menschen an den Pranger zu stellen, ihre Daten, ihre Namen, ihre Adressen ins Internet zu stellen, verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz." Konrad Freiberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei, habe recht: "Wer so vorgeht, beschwört Lynchjustiz geradezu herauf." Es müsse also nach einer sicheren und rechtsstaatlich einwandfreien Lösung gesucht werden. Und diese Aufgabe habe allein der Gesetzgeber.
Auch der Mannheimer Morgen kritisiert einen Pranger im Internet: Man müsse noch nicht einmal das Mittelalter heranziehen, um zu sehen, dass der Pranger nicht zur deutschen Rechtskultur passe. Das Blatt fragt aber: "Wenn aber weder die elektronische Fußfessel, die lediglich den Ort des Überwachten anzeigt, ihn aber nicht von neuen Straftaten abhalten kann, noch die Bloßstellung im Internet taugliche Mittel sind, um die Bürger vor Gewalttätern mit hoher Gefahrenprognose zu schützen, wie kann dann dieses Dilemma gelöst werden?" Auch das Blatt ist gegen die Abwälzung des Sicherheitsrisikos auf die Bürger abwälzt. "Es ist allein Aufgabe des Staates, sich um den Schutz der Bevölkerung zu sorgen in diesem Fall nur durch ein einheitliches Bundesgesetz, das für alle Länder verbindlich ist." Der Streit in der Regierungskoalition fülle jedoch nicht nur das Sommerloch, sonder führe auch zu einer Irritation der Bürger in Sachen Rechtsgefühl.
"Ein solcher Internet-Pranger kann keine wirkliche Lösung sein", konstatiert auch der Reutlinger General-Anzeiger und fragt ebenfalls nach der Rechtsstaatlichkeit. Denn es sei zweifelhaft, "ob eine derartige unfreiwillige Freigabe personenbezogener Daten bei uns zulässig wäre. Das Grundgesetz billigt jedem Menschen die volle Menschenwürde zu - also auch Straftätern." Des Weiteren könne auch praktisch gesehen der Pranger keine Lösung sein, argumentiert das Blatt weiter. "Nachweislich gefährliche Täter gehören weggeschlossen." Allein der Gesetzgeber sei hier gefordert. "Was spricht eigentlich dagegen, nach Verbüßung der Haftstrafe eine dauerhafte psychosoziale und stationäre Betreuung sicherzustellen. Das sollte uns unsere Sicherheit schon wert sein - und vielleicht hilft es auch einigen Tätern."
Die Volksstimme könnte, so schreibt sie, "das ganz große Fass aufmachen und über Menschenwürde diskutieren". Das Blatt aus Magdeburg hält jedoch einfach fest, "dass die Debatte um Internet-Pranger sinnlos ist, weil der Vorschlag glücklicherweise und zu Recht nicht die geringste Aussicht auf Verwirklichung hat". Aber allein die Diskussion sei schon ärgerlich, "weil sie das Finden einer Lösung für die rund 80 Schwerverbrecher verzögern könnte, um deren Zukunft es geht". Die Aufgabe für die Politik sei schwierig und der Zeitdruck hoch. Es überrasche das Blatt nicht, "dass parlamentarische Hinterbänkler diese Notsituation ausnutzen, um sich zu profilieren. Wenn aber der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, für Pranger im Internet eintritt, dann ist das doch bedenklich. Wem will der Mann eigentlich helfen, wenn es ihm ernsthaft um harte Strafen für die Verbrecher geht?"
Zusammengestellt von Julia Kreutziger