BGH-Urteil zu Gaspreisen"Der K.o. ist noch in weiter Ferne"
Der Bundesgerichtshof hat die alleinige Bindung des Gaspreises an den Heizölpreis gekippt. Eine gute Nachricht für den Verbraucher, könnte man meinen. Die Presse jedoch ist argwöhnisch.
Gaspreise für Privatleute dürfen nicht ausschließlich vom Ölpreis abhängen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Rechte der Gaskunden gestärkt. Ob diese jedoch tatsächlich von der Entscheidung profitieren, wagt die Presse zu bezweifeln.
"Der Bundesgerichtshof schreibt gerade Geschichte im Namen der Verbraucher. Die historisch überholte Ölpreisbindung ist angeknockt", schreibt das Offenburger Tageblatt und fügt hinzu: "Der K.o. ist jedoch noch in weiter Ferne. Denn das aktuelle Urteil betrifft nur wenige Kunden und sinkende Gaspreise wird der Richterspruch auch nicht nach sich ziehen. Trotzdem die Zeiten, in denen die großen Energieversorger an der Preisschraube drehen konnten wie sie wollten, gehen definitiv ihrem Ende entgegen. Die BGH-Urteile in den vergangenen zwei Jahren waren alle verbraucherfreundlich und unterstützen den Ruf nach mehr".
"Das Urteil des BGH zur Ölpreisbindung der Gaspreise ist vor allem ein Achtungserfolg der Verbraucherverbände", relativiert die Heilbronner Stimme. Doch einen Preissturz für den Endkunden werde die Entscheidung nicht zur Folge haben: "Viele Gasversorger arbeiten schließlich inzwischen mit Vertragsmodellen, die sich nicht mehr ausschließlich an dieser Koppelung orientieren. Und auch ohne ausdrückliche Bindung wird sich der Preis von Gas zumindest von der Tendenz her nach dem Ölpreis richten. Dafür werden alleine schon die Gasproduzenten sorgen".
Dementgegen betrachtet die Pforzheimer Zeitung es als verfrüht, das Urteil als großen Sieg für den Verbraucherschutz zu feiern. Dies "wäre Augenwischerei", erklärt das Baden-Württemberger Blatt. "Zu groß ist die Marktmacht der wenigen Gasversorger, als dass ein echter Wettbewerb entstehen könnte, der die Preise sinken lässt." Daran ändere auch das BGH-Urteil nichts. "Transparenz bei der Preisbildung hin oder her. Die Konzerne werden es auch unter den neuen rechtlichen Vorgaben mühelos schaffen, ihre Kosten zu begründen, ihre Verträge juristisch wasserdicht zu machen und trotzdem üppige Gewinne einzufahren."
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung konstatiert: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preisbindung von Gas an Heizöl stärkt die Rechte der Verbraucher. Das Urteil wird auch für etwas mehr Transparenz auf dem Markt sorgen. Beides ist zu begrüßen". Dennoch, so pflichtet auch das Blatt aus Hessen bei, bedeute das Urteil nicht, dass die Verbraucher sich nun auf deutlich sinkende Gaspreise freuen könnten. "Immerhin: Die unterschiedlichen Beschaffungsstrategien der Gasversorger rücken nun stärker in den Blick."
Auch die Landeszeitung aus Lüneburg diskutiert die Entscheidung des BGH und befindet: "Die Hoffnung von Otto Normalverbraucher auf sinkende Gaspreise wäre verfrüht. Zwar ist die Ölpreisbindung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes angezählt, aber noch längst nicht k.o.! Langfristig wird der Gaspreis ohnehin nur eine Richtung kennen: nach oben. Fossile Ressourcen werden in einer immer energiehungrigeren Welt kostbarer, weil rarer. Der einzige Weg, die Gaspreise langfristig zumindest moderat beherrschbar zu halten, ist die Energiewende. Nur die Industrienationen, die ihre Abhängigkeit von den fossilen Brennstoffen durch Energiesparen und den Ausbau regenerativer Ideen extrem vermindern, müssen sich nicht mehr jedem Preisdiktat beugen. Denn, dass knapper werdende Rohstoffe teurer werden, kann kein Gericht verbieten."