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BGH urteilt über Sterbehilfe"Die Grauzone ist groß"

25.06.2010, 21:53 Uhr

Das Grundsatzurteil zur Sterbehilfe ist ein "sehr humanes". Doch ein Aufatmen ist voreilig, denn die ethische Verantwortung und das Grundsatz-Dilemma der modernen Medizin bleiben.

Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist ein "sehr humanes Urteil", heißt es in der die Presse. Zugleich wird jedoch auch vor voreiligen Entschlüssen "gegen das Leben" gewarnt, denn die Grauzone ist seigroß.

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Das Urteil zur Sterbehilfe wird von der Presse begrüßt. Doch auch mahnende Stimmen sind zu vernehmen. (Foto: APN)

Die Süddeutsche Zeitung begrüßt das BGH-Urteil: "Eine Tochter hat ihre Mutter sterben lassen. Und es ist gut, dass der BGH das auch so anerkannt hat: Der Anwalt hat ihr zur Seite gestanden, als es darum ging, den Willen der Mutter durchzusetzen, obwohl die sich nicht mehr selber äußern konnte. Er hat der Tochter geholfen, einem geliebten Menschen die letzte Strecke des Lebens zu erleichtern. Er hat sich eingesetzt für das, was man gemeinhin einen würdevollen Tod nennt."

Das sehen die Nürnberger Nachrichten genauso: "Der BGH konkretisierte die Rechtslage sehr deutlich: Die Behandelnden haben 'kein Recht, sich über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinwegzusetzen' - und dazu gehört eben auch das Recht darauf, den erwünschten Tod zuzulassen. Das ist ein Teil der Menschenwürde. Die Stärkung des erklärten Patienten-Willen durch den Richterspruch macht Angehörigen, aber auch Ärzten und Pflegenden die stets schwierige Entscheidung über Leben und Tod ein Stück leichter. Der BGH sprach daher ein sehr humanes Urteil."

"Das Urteil schafft ein wenig Sicherheit und weist in die richtige Richtung. Es stärkt den Willen von Patienten und wertet auch Patiententestamente auf", kommentiert das Hamburger Abendblatt und sieht dennoch das grundsätzliche Dilemma der modernen Medizin durch den Richerspruch nicht aufgehoben: "Wann soll sie im Einzelfall vom Versuch, Leben zu erhalten, lassen? Die Grauzone ist groß zwischen In-Frieden-sterben-lassen und Aktiv-am-Tod-mitwirken. Hier wären klärende Worte und Abgrenzungen wichtig. Die Hoffnung bleibt, dass der Bundesgerichtshof diese in der Urteilsbegründung nachliefert."

"Das BGH-Urteil mag zwar von grundsätzlicher Bedeutung sein, es stellt aber keine zulängliche Handlungsanleitung dar", mäßigt die Rhein-Neckar-Zeitung, zieht jedoch eine wichtige Bilanz: "Es signalisiert jedoch überdeutlich an alle Bürger, dass eine Patientenverfügung allemal der sicherste Weg ist, um die Umsetzung seines eigenen Willens zu garantieren."

Die Mainzer Allgemeine Zeitung warnt: "Das Aufatmen nach dem Sterbehilfe-Urteil ist voreilig. Die herbeigesehnte Lösung, die keine Zweifel hinterlässt und allen Schuldgefühlen vorbeugt, die kann es auch in Zukunft nicht geben. Es gibt nun ein nicht gering zu schätzendes Verdienst des Urteils - mehr juristische Sicherheit für Pflegende, Ärzte, Angehörige. Die ethische Verantwortung zu tragen, wird deshalb aber kaum einfacher. Wer einer Erleichterung der Sterbehilfe das Wort redet, muss auf der Hut sein; es wäre fürchterlich, wenn sich das Tor öffnen würde für voreilige Entscheidungen gegen das Leben."

Quelle: Zusammengestellt von Nadin Härtwig