Schluss mit der Tarifeinheit"Ein sensibles Terrain"
"Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" – der Grundsatz der Tarifeinheit gilt nicht mehr. Das Bundesarbeitsgericht hat ihn gekippt. Für manche ein Grund zur Sorge.
Der seit Mitte der 1950er Jahre geltende Grundpfeiler des deutschen Arbeitsrechts "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" steht nicht mehr - das Bundesarbeitsgericht hat ihn gekippt. Damit kann es in deutschen Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander geben, denn der Beschluss des obersten deutschen Arbeitsgerichts stärkt kleine Spartengewerkschaften und schwächt die Position der großen DGB-Gewerkschaften. Ein Grund zur Sorge?
"Das Bundesarbeitsgericht hat seine Ankündigung wahr gemacht und eine Lanze für kleine Gewerkschaften gebrochen", kommentiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Doch, so bedauert das Blatt: "Leider setzen Arbeitgeber und DGB alles daran, Gewerkschaftskonkurrenz im Unternehmen weiter zu verhindern. Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, die Tarifeinheit nun per Gesetz zu regeln. Das sei unverzichtbar, um die Tarifautonomie zu retten. Kruder geht es nicht. Was ist das für eine Tarifautonomie, in der die gewerkschaftlichen Platzhirsche gesetzlich geschützte Monopole erhalten? Wäre es dem 'sozialpartnerschaftliche Miteinander' nicht förderlicher, wenn es gelänge, die Vielfalt zu leben?".
Dass eine solche Entwicklung weder den Arbeitgebern noch den DGB-Gewerkschaften schmeckt, steht für die Emder Zeitung außer Frage: "Die einen fürchten tarifpolitischen Wildwuchs und die anderen Einbußen an ihrer Gestaltungsmacht". Aber auch wenn diese Gefahren tatsächlich gegeben seinen, so könne man ihnen begegnen: "Gefordert sind nun beide Seiten. Vernünftige Tarifverträge sind der beste Schutz gegen eine Zersplitterung der Belegschaften. Wenn sich jeder Arbeitnehmer darin im Wesentlichen wiederfinden kann, haben Abspaltungen kaum Chancen".
Auch die Berliner Morgenpost betont: "Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaftsbund nun in seltener Eintracht nach dem Gesetzgeber rufen, um die Tarifeinheit zu retten, verfolgen sie in erster Linie eigene Interessen". Während sich die Arbeitgeber vor der Kampfes- und Streiklust der Spartengewerkschaften fürchteten, würden die DGB-Gewerkschaften sich gern der lästigen Konkurrenz der Kleinen entledigen. Doch, so stellt das Blatt fest: "Der Trend zur Vielfalt in einer differenzierten Arbeitswelt lässt sich nicht aufhalten. Die Politik sollte sich davor hüten, den Forderungen nachzugeben und die Richter zu korrigieren. Frischer Wind und mehr Wettbewerb tut auch dem deutschen Tarifsystem gut, in dem sich Arbeitgeber und große Gewerkschaften viel zu lange bequem eingerichtet haben".
"Die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie ist ein sensibles Terrain, das viel Fingerspitzengefühl erfordert", konstatiert das Handelsblatt – und fügt hinzu: "Das spricht aber nicht dagegen, ins Tarifvertragsgesetz eine Klausel einzufügen, die dem jeweils umfassendsten Tarifvertrag im Zweifel wieder einen Vorrang gibt. Würde die Regierung gar nichts tun, dann müsste sie schon sehr genau erklären, wieso flexible Flächentarife und betriebliche Bündnisse auf einmal für den Standort Deutschland nicht mehr wichtig sein sollen".
Nach Ansicht der Märkischen Allgemeinen könnte das Urteil eine Wende in der Geschichte der bundesrepublikanischen Sozialpartnerschaft einleiten: "Denn der bisherige Usus - ein Betrieb, ein Tarifvertrag - war ein Garant für den Betriebsfrieden. Die Unternehmer wussten, mit wem sie es zu tun haben und worauf man sich verbindlich geeinigt hatte, und die Gewerkschafter fühlten sich einigermaßen mitverantwortlich für den Betrieb". Die in Potsdam erscheinende Zeitung gibt zu Bedenken: "Kann ein Firmen-Chef nun gezwungen werden, mehrere Verträge abzuschließen, besteht die Gefahr, dass sich Arbeitskämpfe nicht mehr zeitlich begrenzen lassen. Zudem dürften sich die Forderungen radikalisieren, weil jede Gewerkschaft ihren Mitgliedern zeigen muss, dass sie mehr drauf hat als die Konkurrenz. Kurz: Es droht eine Rückkehr der Gebärden des Klassenkampfes".
Die Financial Times Deutschland weist nach dem Urteil zur Tarifeinheit auf die wichtige Rolle des Parlaments hin. Für das in Hamburg herausgegebene Blatt ist nun der Gesetzgeber gefragt. "Denn die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, künftig in ein und demselben Unternehmen mehrere Tarifverträge für dieselben Berufsgruppen zuzulassen, berührt zentrale Rechtsgüter: die künftige Gestalt von Gewerkschaften ebenso wie die Planungssicherheit von Unternehmen. Derart wichtige Gesellschaftsbereiche sollten nicht, wie im Arbeitsrecht allzu üblich, allein Richter gestalten. Hier sind demokratisch legitimierte Abgeordnete aufgerufen, in offener Debatte zwei wertvolle Güter gegeneinander abzuwägen: die Koalitionsfreiheit, die richtigerweise im Grundgesetz verankert ist, und den Tariffrieden."