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Montag, 27. März 2006

"Direkt am Strand": Sand nicht am offenen Meer

Ein Sandstrand muss nicht in jedem Fall am offenen Meer liegen. Das sollten Urlauber bedenken, wenn sie eine entsprechende Formulierung in einem Reisekatalog lesen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor.

Dem Urteil zufolge kann ein solcher Satz auch bedeuten, dass der Sandstrand an einer Lagune liegt, die vom Meer abgetrennt ist (Az.: 537 C 428/05). Der Versuch von Touristen, diese Tatsache als Reisemangel anerkannt zu bekommen, scheiterte vor Gericht. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

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