Meldepflicht für OptionsgeschäfteAnschleichen verboten
Das unbemerkte "Anschleichen" von Übernahmeinteressenten an ein Unternehmen über Dritte mit Hilfe von Optionsgeschäften soll schon bald gesetzlich unterbunden werden. Das Gesetz könnte im Februar oder März beschlossen werden und im April in Kraft treten.
Das unbemerkte "Anschleichen" von Übernahmeinteressenten an ein Unternehmen über Dritte mit Hilfe von Optionsgeschäften soll schon bald gesetzlich unterbunden werden. Unter Berufung auf Finanzpolitiker der Koalition berichtete die "Financial Times Deutschland", diese Optionsgeschäfte könnten bis zum Frühjahr gesetzlich einer Meldepflicht unterworfen werden. Das Gesetz könnte im Februar oder März beschlossen werden und im April in Kraft treten. Die Zeitung zitierte das Bundesfinanzministerium: "Wir führen Gespräche zu dem Thema." Diese sollten inhaltlich noch dieses Jahr abgeschlossen werden.
Das "Anschleichen" von Übernahmeinteressenten war in den letzten Monaten angesichts mehrerer spektakulärer Fälle in die Diskussion. Es ging um den Fall Porsche/Volkswagen, aber auch die Übernahme von Continental durch Schaeffler und den Komplex AWD/MLP. Zunächst hatte das Finanzministerium auf den Ruf nach gesetzlichen Schritten gegen diese Praxis, der auch von den Finanzchefs einiger Dax-Konzerne kam, zurückhaltend reagiert und vor Schnellschüssen gewarnt.
Aktienkäufe müssen derzeit erst dann gemeldet werden, wenn damit die Beteiligung an einem Unternehmen drei Prozent erreicht. Durch Termingeschäfte mit mehreren Banken lässt sich diese Meldeschwelle allerdings umgehen.