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Montag, 03. April 2006

Keine Nachzahlungen: Entwarnung für GmbH-Manager

Mehrere hunderttausend geschäftsführende GmbH-Gesellschafter sollen nach Presseberichten von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung befreit bleiben.

Arbeitsminister Franz Müntefering und die Deutsche Rentenversicherung wollten ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts vom Februar nicht umsetzen, berichten "Handelsblatt" und "Süddeutsche Zeitung". Müntefering wolle mit einer Änderung des Scheinselbstständigengesetzes von 1999 eine weit reichende Auslegung des Urteils außer Kraft setzen, nach der bis zu 500.000 Gesellschafter-Geschäftsführern hohe Nachzahlungen an die Rentenkasse gedroht hatten.

"Wir können Entwarnung an den Mittelstand geben", zitierte das "Handelsblatt" Experten von Union und SPD. Das oberste deutsche Sozialgericht hatte im Februar entschieden, das alle selbstständigen GmbH-Geschäftsführer Beiträge an die Rentenkasse leisten müssen, wenn sie nur für eine GmbH arbeiten und persönlich keine Mitarbeiter beschäftigten. (Az: B 12 RA 1/04 R)

Die Auslegung der Kasseler Richter stoße sowohl im Arbeitsministerium als auch bei den Rentenversicherern auf Vorbehalte, hieß es im "Handelsblatt". "Für diesen Fall war die Scheinselbstständigen-Regelung nicht gedacht", sagte ein namentlich nicht genannter Vertreter der Rentenversicherung dem Blatt.

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