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Freitag, 25. August 2006

Kein Schutz für "Metrobus": Metro verliert Markenprozess

Der Handelskonzern Metro hat laut einem Pressebericht eine empfindliche juristische Niederlage einstecken müssen. Die Bezeichnung "Metrobus" darf nach einem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts demnach ohne Einschränkung für Buslinien und Busse verwendet werden, berichtet die "Financial Times Deutschland".

Metro wollte den Nahverkehrsbetrieben von Hamburg, Berlin und München verbieten, Bus- und Straßenbahnlinien mit der Bezeichnung „Metrobus“ fahren zu lassen. „Die Verwendung des Begriffs ist vom Gericht im vollen Umfang gestattet worden, das ist aus unserer Sicht ein hervorragendes Urteil“, sagt HVV-Jurist Gerrit Landsberg der FTD. Die Berufung, die Metro gegen ein Urteil aus der ersten Instanz eingelegt hatte, wurde abgewiesen. Eine Entscheidung im Fall der Berliner und Münchner Verkehrsbetriebe soll es in den kommenden Wochen geben – aber hier wird ein ähnliches Urteil erwartet.

Die Metro hatte gegen die Berliner Verkehrsbetriebe, die Münchner Verkehrsgesellschaft sowie die Hamburger Hochbahn und den Hamburger Verkehrsverbund geklagt, weil in allen drei Städten zwischen 2001 und 2004 so genannte Metrolinien eingeführt worden waren, die besonders schnelle und direkte Verbindungen anbieten. Der Handelskonzern sah darin eine Verletzung seines Markennamens und Verwechslungsgefahr. Schon in der ersten Instanz hatte Metro jedoch in allen drei Fällen verloren.

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