Archiv

Schadenersatzklage erlaubtNiederlage für Zementkartell

14.05.2008, 11:14 Uhr

Düsseldorfer Richter haben eine Schadenersatzklage gegen die führenden deutschen Zementhersteller für zulässig erklärt. Den Firmen wird vorgeworfen, durch ein Kartell überhöhte Preise kassiert zu haben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine Schadenersatzklage gegen die sechs führenden deutschen Zementhersteller für zulässig erklärt. Die Richter bestätigten damit eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf. Für Kunden, die durch Wirtschaftskartelle Schaden erlitten haben, bedeutet die Grundsatzentscheidung einen Durchbruch. Eine gemeinsame Klage der Zement-Kunden sei grundsätzlich zulässig, entschieden die Richter. Unternehmen, die sich an illegalen Kartellen beteiligen, müssen nun nicht mehr nur mit Bußgeldern der Wettbewerbshüter, sondern auch mit gebündelten Ansprüchen geprellter Kunden rechnen.

Den Zementfirmen wird vorgeworfen, ein Kartell gebildet zu haben, um überhöhte Preise zu kassieren. Deswegen hatte das Bundeskartellamt bereits vor rund fünf Jahren Bußgelder über insgesamt 660 Mio. Euro gegen HeidelbergCement, Holcim, Lafarge, Dyckerhoff, Schwenk und den Kronzeugen Cemex (früher Readymix) verhängt, allein 252 Mio. Euro davon gegen Marktführer HeidelbergCement.

29 geschädigte Kunden hatten daraufhin ihre Forderungen an die Brüsseler Gesellschaft Cartel Damage Claims (CDC) abgetreten, sieben weitere wollen sich anschließen. CDC fordert für sie in einer Art Sammelklage vor Gericht mindestens 113 Mio. Euro Schadenersatz plus Zinsen ein. Eine Erhöhung auf 150 Mio. Euro ist angekündigt. Das OLG Düsseldorf erkannte das Recht von CDC zu klagen an, weil die Kunden ihre Forderungen an sie abgetreten hätten. Ob die Schadensberechnung Fehler enthält und die Abtretungen wirksam sind, bleibt offen. Das Landgericht Düsseldorf muss nun über die Ansprüche und die Höhe der Regressansprüche gegen die Firmen entscheiden.