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Stichwort: Convention on Biological Diversity (CBD)

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung UNCED in Rio de Janeiro beschlossen. Es ist kein reines Naturschutzabkommen, sondern greift auch das wirtschaftliche Potenzial der natürlichen Ressourcen als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf. Bis 2010 soll das rapide Artensterben deutlich gebremst werden. Dem Übereinkommen sind inzwischen 190 Staaten beigetreten. Deutschland hat es 1993 ratifiziert.

Das Abkommen sieht vor, dass die einzelnen Länder Pläne zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biovielfalt entwickeln. In Deutschland soll die "nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" nach Angaben des Bundesumweltministeriums nicht nur Bund, Länder und Kommunen, sondern auch alle gesellschaftlichen Kräfte ansprechen. Einzelne Maßnahmen gehen dabei vom Schutz der Auwälder an Flussufern bis zum Schutz gefährdeter Nutztierrassen oder Heilpflanzen. Vom 19. Mai an ist Deutschland Gastgeber der UN-Naturschutzkonferenz mit rund 5000 Teilnehmern aus allen Ländern des Übereinkommens.

dpa

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