Was ändert sich 2025 … … bei Energie und Wohnen?
30.12.2024, 05:55 Uhr Artikel anhören
Das Solarpaket I tritt in Kraft.
(Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp)
Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. Diese Änderungen aus den Bereichen Energie und Wohnen werden wichtig, wie unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Stiftung Warentest und Steuertipps.de informieren.
CO₂-Preis steigt
Der Anfang 2021 von der Bundesregierung eingeführte und sich schrittweise erhöhende CO₂-Preis steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne und betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr, also zum Beispiel Gas, Heizöl und Benzin. Die Nutzung klimafreundlicher Alternativen und Energiesparen soll so über den steigenden CO₂-Preis weiter angeregt werden, beispielsweise durch die Nutzung von Elektroautos, den Einsatz von Wärmepumpen zum Heizen oder die Dämmung der Gebäudehülle.
Die höheren CO₂-Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher weiter. Heizöl, Erdgas oder Benzin werden entsprechend teurer.
Heizöl
Heizöl verteuert sich um 3,3 Cent/Liter, eine Tankfüllung von 2000 Litern kostet somit 64 Euro zusätzlich im Vergleich zum Jahr 2024. Insgesamt steigt der CO₂-Preis damit auf 17,4 Cent/Liter, was bei einem jährlichen Verbrauch von 2000 Litern rund 350 Euro teurer ist, als wenn es gar keine CO₂-Abgabe gäbe.
Gas
Durch den höheren CO₂-Preis steigen die Kosten für Erdgas um 0,24 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 1,31 Cent pro kWh. Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr zahlt dann circa 263 Euro an CO₂-Kosten pro Jahr und damit knapp 50 Euro mehr im Vergleich zum Jahr 2024.
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Benzin
Benzin verteuert sich um 2,8 Cent pro Liter (brutto), insgesamt beträgt der CO₂-Aufschlag bei Benzin dann circa 15,64 Cent pro Liter.
Diesel
Bei Diesel werden 3,2 Cent pro Liter mehr fällig als im letzten Jahr, insgesamt entfallen rund 17,54 Cent pro Liter auf den CO₂-Preis.
Recht auf Smart Meter
Private Haushalte erhalten ab Januar 2025 das Recht, sich einen Smart Meter einbauen zu lassen. Die intelligenten Stromzähler erfassen nicht nur wie viel, sondern auch wann Strom verbraucht wird. Zusätzlich versenden sie die Daten automatisch, sodass das manuelle Ablesen überflüssig wird. Wird der Smart Meter von Verbrauchern bestellt, hat der zuständige Messstellenbetreiber vier Monate Zeit für den Einbau. Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das die Stromzähler einbaut, betreibt und wartet. Dies ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber und nicht identisch mit dem Stromversorger.
Einige Haushalte sollen ohnehin in den nächsten Jahren solche kommunizierenden Stromzähler bekommen: Haushalte mit sehr hohem Stromverbrauch, mit einer Photovoltaikanlage und solche, die eine Wärmepumpe oder eine Ladestation für ein Elektroauto betreiben. Das proaktive Bestellen eines Smart Meters ist in erster Linie dann sinnvoll, wenn ein dynamischer Stromtarif genutzt werden soll, rät die Verbraucherzentrale NRW. Bei diesen Tarifen richtet sich der Preis für die Kilowattstunde nach den Börsenstrompreisen und ändert sich stündlich. Für Haushalte, die große Teile ihres täglichen Verbrauchs zeitlich verschieben können, kann das attraktiv sein.
Mehr dynamische Stromtarife
Ab dem neuen Jahr müssen alle Stromanbieter Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Dynamische Stromtarife sind Stromtarife, bei denen der Arbeitspreis nicht fest ist, sondern sich abhängig vom Strombörsenpreis ändert. In der Regel ändern sich bei diesen Tarifen stündlich die Preise. Diese Option kann sich für Haushalte eignen, die einen hohen Verbrauch haben und diesen zeitlich flexibel verlagern können. Dies sind typischerweise Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe. Nach Ansicht von Verbraucherschützern sind die Tarife für normale Privathaushalte nicht geeignet, da diese nur einen sehr geringen Teil ihres täglichen Stromverbrauchs zeitlich verlagern können. Gleichzeitig tragen sie aber vollständig das Risiko hoher Strombörsenpreise. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Stromanbieter auf die Vor- und Nachteile dynamischer Stromtarife hinweisen müssen.
Stromumlagen steigen
Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen deutlich um circa 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Ct/kWh brutto an. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3000 Kilowattstunden im Jahr wird es dadurch rund 40 Euro pro Jahr teurer, für einen Einpersonenhaushalt um 20 Euro pro Jahr. Grund für den Anstieg der Umlagen ist im Wesentlichen ein neu geschaffener "Aufschlag für die besondere Netznutzung". Damit sollen Verteilnetzentgelte in Deutschland gerechter verteilt werden. Regionen, in denen besonders viel erneuerbarer Strom produziert wird, wurden in der Vergangenheit durch hohe Verteilnetzentgelte überproportional stark belastet. So zahlen Haushalte im Norden und Nordosten Deutschlands sehr hohe Netzentgelte. Durch die Erhöhung der Stromumlage werden diese Kosten nun bundesweit und damit gerechter verteilt.
Gasnetzentgelte steigen auch
Gaskunden müssen ab 2025 tiefer in die Tasche greifen. Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden muss sich künftig auf durchschnittlich 80 Euro Mehrkosten pro Jahr einstellen. Das entspricht einem Anstieg von 27 Prozent. In jedem vierten Netzgebiet steigen die Netzentgelte sogar um mindestens 100 Euro an. Gründe für den Anstieg der Netzentgelte dürfte in vielen Fällen eine kürzere Abschreibungsdauer für die Gasnetze sein, die die Netzbetreiber erstmals ansetzen dürfen. Zudem war der letzte Winter relativ mild, wodurch weniger Gas verbraucht worden ist, sodass sich die Gasnetzkosten auf eine geringere durchgeleitete Gasmenge verteilen.
Steuererleichterung für Photovoltaikanlagen
Für den Kauf von Photovoltaikanlagen wird schon seit einigen Jahren keine Umsatzsteuer mehr fällig und für die Einspeisung des Stroms ins Netz keine Einkommensteuer - sofern die Anlage gewisse Grenzen nicht überschreitet. Bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit nur einer Gewerbeeinheit lag diese Grenze bisher bei einer Leistung von 30 Kilowatt-Peak (kWp), bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit mehreren Gewerbeeinheiten waren es 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Ab 2025 wird dies vereinheitlicht, dann gilt für jede Wohn- und Gewerbeeinheit eine Freigrenze von 30 kWp. Freigrenze bedeutet, dass ab Überschreitung die vollen Steuern auch auf die Leistung unterhalb der Grenze fällig werden.
Die Erhöhung der Grenze gilt aber nur für Anlagen, die ab Januar 2025 gekauft, installiert und betrieben werden. Für Bestandsgeräte bleibt es bei den bisherigen Werten.
Textilien nicht mehr in den Müll
Auch unbrauchbare Kleidung und Stoffe sollen ab 2025 gesammelt und recycelt werden. Ob ausgeleierte Jeans, verblichene Vorhänge oder zerschlissene Bettlaken: Textilien dürfen ab 2025 nicht mehr in den Hausmüll. Die EU-Abfallrichtlinie schreibt vor, alles zu sammeln und zu recyceln, was aus Stoff ist. Zuständig sind die Kommunen, die Bürger verstärkt aufklären wollen, so der Deutsche Städtetag.
Container: Ein Sammelsystem gibt es hierzulande bereits: die Altkleidercontainer. Die sind an sich für tragfähige Kleidung gedacht, mit der sich noch Geld verdienen lässt. Unbrauchbare oder kontaminierte Textilien könnten die Tonnen stärker verschmutzen und den Inhalt wertlos machen, gibt der Entsorgerverband BVSE zu bedenken. In den Altkleiderboxen von privaten Händlern, karitativen Organisationen und Kommunen landen derzeit jährlich eine Million Tonnen Textilien. Wegen des hohen Anteils an Billigware lassen sie sich zunehmend schlechter verwerten. In Bitterfeld ging gerade eine große Textilrecycling-Firma in die Insolvenz. Um auch die 374.000 Tonnen, die bislang im Müll landen, weiterzubehandeln, sind Investitionen nötig.
Recycling: Ziel der Abfallrichtlinie ist es, Ressourcen zu schonen. Die Textilproduktion verschlingt Energie und Rohstoffe und belastet die Umwelt. Zugleich kaufen die Menschen in Deutschland im Schnitt 60 Kleidungsstücke im Jahr, nicht selten bei Fast-Fashion-Ketten und oft von minderer Qualität. Das erschwert das Recycling. Bei Mischgarnen aus Baumwolle und Polyester etwa lassen sich die Fasern nicht trennen - aber nur dann kann man neues Garn spinnen. Mischgewebe enden daher meist als Dämmmaterial oder Putzlappen.
Restmüll: Nur stark verschmutzte oder kontaminierte Textilabfälle wie Öllappen dürfen weiter in die schwarze Tonne, so ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Ausgediente Kleidung soll künftig nur in entsprechende Sammlungen wie Container gegeben werden. Strafen für Verstöße gegen die neue Regel sind bisher nicht vorgesehen. Restmüll, der Altkleider enthält, könnte die Müllabfuhr aber künftig stehen lassen und etwa per Aufkleber zum Nachsortieren auffordern.
Quelle: ntv.de, awi