Archiv
Sturz im SupermarktKein Schmerzensgeld
29.12.2003, 13:03 Uhr
Wer in einem Supermarkt auf einer Weintraube ausrutscht, kann nicht mit Schmerzensgeld oder Schadenersatz rechnen, meint ein Kölner Amtsrichter.
Wer in einem Supermarkt auf einer Weintraube ausrutscht, kann nicht mit Schmerzensgeld oder Schadenersatz rechnen. Ein Kölner Amtsrichter wies am Montag die Klage einer Frau ab, die sich an der Obst- und Gemüsetheke verletzt hatte.
Solche Art Dreck sei in diesen Bereichen normal, erhöhte Vorsicht von Kunden angebracht, meinte der Richter.
Es wäre vom Supermarkt zu viel verlangt, ständig Mitarbeiter zur Reinigung des Fußbodens abzustellen. (Az: 135 C 156/02)