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Europäischer GerichtshofSeine Urteile sind bindend

09.09.2003, 11:25 Uhr

Der Europäische Gerichtshof ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Seine Urteile sind für alle Gerichte und alle Bürger in der EU bindend.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist gemeinsamer Gerichtshof und höchstes Gericht der Europäischen Union. Seine Urteile sind für alle Gerichte und alle Bürger in der EU bindend. Nationale Gesetze und Gerichtsurteile müssen der Rechtsprechung des EuGH angepasst werden.

Der EU-Gerichtshof sichert die einheitliche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Rechts der 15 Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft. Das Gericht besteht aus 15 Richtern sowie acht Generalanwälten. Jedes Mitgliedsland der Union entsendet einen Richter für eine sechsjährige Amtszeit. Entscheidungen werden mehrheitlich gefällt, abweichende Meinungen nicht bekannt gegeben.

Der EuGH wurde 1952 für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet und ist seit 1958 das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Streitfälle resultieren zumeist aus Abweichungen nationaler Gesetze vom EU-Recht und aus Auslegungsfragen.

1999 wurde dem EuGH mit dem Vertrag von Amsterdam auch die Zuständigkeit für die Wahrung der Grundrechte übertragen. Der Gerichtshof kann von den Mitgliedstaaten, von der EU-Kommission, von den Gerichten der Mitgliedstaaten und auch von Privatpersonen angerufen werden.