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Die Staatsanwaltschaft findet bei der Durchsicht von Christian Wulffs Kontounterlagen keinerlei Abbuchungen der Kosten seiner Sylt-Urlaube. Der Ex-Bundespräsident hat dafür jedoch eine Erklärung: Das Geld zur Erstattung der Urlaube stamme gar nicht von ihm, sondern von seiner Ehefrau Bettina, die es wiederum von ihrer Mutter geschenkt bekommen hatte. Verfassungsrechtlern scheint jedoch etwas anderes viel wahrscheinlicher.
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