Montag, 08. Dezember 2008
Mord aus Angst vor Hartz IV: 12 Jahre Haft für Ehemann
Ein 58 Jahre alter Arbeitsloser, der seine Frau aus Angst vor Hartz IV getötet hat, ist zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim sprach den Mann des Mordes schuldig. Strafmildernd berücksichtigt wurde eine schwere Depression des 58-Jährigen. Der Mann hatte noch zwei Monate mit der Toten in der Wohnung gelebt. "Der Angeklagte hat ein Geständnis abgelegt, das eine Schwurgerichtskammer so gut wie nie erlebt", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl.
Eigentlich wollte der frühere Einzelhandelskaufmann auch sich selbst töten. Er hatte sich durch seine Arbeitslosigkeit verschuldet. Die Arbeitsagentur hatte ihm bereits zweimal das Geld gesperrt, er war kurz davor, in Hartz IV zu rutschen. "Der Angeklagte wurde immer verzweifelter, er litt unter einer schweren Depression und hatte zwei Selbstmordversuche unternommen", sagte Pohl in der Urteilsbegründung. Die 72 Jahre alte kranke Ehefrau habe ihren Mann zwar angefleht, sie nicht alleinzulassen, aber sterben wollte sie nicht. Nach Schlägen und Messerstichen hatte der Mann die Frau mit einem Kissen erstickt.
Das Ehepaar hatte mit 900 Euro Arbeitslosengeld und 400 Euro Rente von der Frau auskommen müssen. Die beiden waren stark verschuldet. Das Arbeitsamt hatte den Angeklagten aufgefordert, jede Woche mindestens fünf Bewerbungen zu schreiben, es waren aber immer nur Absagen gekommen. Er habe überhaupt keinen Sinn mehr im Leben gesehen, hatte der 58-Jährige ausgesagt. Nach der Urteilsverkündung schlug der Mann die Hände vor sein Gesicht. Die Kammer folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Bernward Hink hatte um eine angemessene Strafe gebeten, die dem Angeklagten noch eine Perspektive für sein weiteres Leben lässt.
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