Freundin lebendig verbrannt21-Jähriger muss lange in Haft

Weil er seine Freundin bei lebendigem Leib verbrannte, muss ein 21-Jähriger für neun Jahre und neun Monate hinter Gitter. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Deggendorf spricht von einer "unglaublich kaltblütigen" Tat.
Sie wollte Schluss machen - da griff er zu grausamer Gewalt, stach seine Freundin nieder und verbrannte sie bei lebendigem Leib. Nun wurde der 21-jährige Täter wegen Mordes zu neun Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Jugendkammer des Landgerichts Deggendorf verurteilte den zur Tatzeit 20 Jahre alten Mann als Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht und blieb nur knapp unter der möglichen Höchststrafe von zehn Jahren.
Die Richter folgten damit weitgehend dem Antrag des Verteidigers, der sich für eine neunjährige Jugendhaftstrafe ausgesprochen hatte. Der Vorsitzende Richter Heinrich Brusch sprach von einer "unglaublich kaltblütigen" Tat. Der Automechaniker habe absolut gefühllos und brutal gehandelt.
Täter ohne soziale Kompetenz
Der Staatsanwalt hatte sich gegen Jugendstrafrecht für den Mann ausgesprochen und eine lebenslange Haft wegen Mordes verlangt. Ebenso wie der Anwalt des Vaters der jungen Frau, der als Nebenkläger in dem Prozess auftrat, kündigte er an, eine Revision prüfen zu wollen.
Die Trennungspläne der Frau sollen Auslöser für die brutale Tat des 21-Jährigen gewesen sein. "Er konnte sich mit der Trennung nicht abfinden und wollte seine Freundin bestrafen", sagte Brusch. Dem Angeklagten fehle es an sozialer Kompetenz. Er wisse nicht, wie er Konflikte lösen könne. Deswegen habe die Kammer auch das Jugendstrafrecht angewandt. Das Paar war rund zweieinhalb Jahre zusammen, als es Anfang Februar zu der Gewalttat kam.
In dem Mietshaus gab es durch den Brandanschlag eine gewaltige Verpuffung. Das Appartement der 18-Jährigen brannte völlig aus, mehrere Nachbarn wurden mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus gebracht. Der Mann wurde deswegen auch wegen Körperverletzung verurteilt.