Amoklauf von WinnendenAnklage gegen Tims Vater
Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich aller Voraussicht nach vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft werde auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erheben, teilte das baden-württembergische Justizministerium mit.
Der 17-jährige Tim K. hatte mit einer großkalibrigen Waffe seines Vaters, die im Schlafzimmer der Eltern frei zugänglich war, am 11. März in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen.
Das Justizministerium habe die Entscheidung am Mittwochabend zur Kenntnis bekommen. "Die Staatsanwaltschaft soll gegen den Vater Anklage erheben", sagte Ministeriumssprecher Stefan Wirz. Die Generalstaatsanwaltschaft war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft selbst wollte das Verfahren mit einem Strafbefehl beenden. Das für einen Strafbefehl höchstmögliche Strafmaß hätte bei einem Jahr auf Bewährung gelegen.
Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen wurde gegen den Vater von Tim K. wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen ermittelt. Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter. Der Grund: Er habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, indem er seine Waffe nicht wie vorgeschrieben verschlossen aufbewahrt hatte.
Die Familie von Tim K. lebt seit der Tat an einem unbekannten Ort.