Panorama

Fränkischer Inzest-FallAnklage geht in Revision

20.12.2011, 17:12 Uhr

Das Gericht ging von "einvernehmlichem Geschlechtsverkehr" aus, für die Staatsanwaltschaft war es 500-fache Vergewaltigung. Nach dem milden Urteil gegen den Inzest-Täter aus Willmersbach geht die Anklage in Revision.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil im sogenannten Inzestfall von Mittelfranken eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Nürnberg-Fürth mit. Auch die Anwältin der Nebenklage kündigte diesen Schritt an.

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Der Angeklagte Adolf B. im Schwurgerichtssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth. (Foto: dpa)

Das Gericht hatte am Montag den Vorwurf des hundertfachen Missbrauchs gegen einen 69-Jährigen fallengelassen, der jahrelang Sex mit seiner Tochter gehabt hatte und mit dieser drei Kinder zeugte. Die Richter verurteilten den Mann lediglich wegen Beischlafs unter Verwandten sowie Nötigung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren vierzehn Jahre Haft sowie die anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Auffassung der Anklage hatte der Rentner seine heute 46 Jahre alte Tochter über einen Zeitraum von 34 Jahren regelmäßig vergewaltigt.

Die Verteidigung des Angeklagten hatte das Urteil akzeptiert. Sie hatte die Aussagen der Tochter als unglaubwürdig dargestellt. Das Gericht war am Montag dieser Auffassung gefolgt und bei der Strafe noch unter der Forderung der Verteidigung geblieben. Die Tochter habe sich bei ihren Vernehmungen an vielen Stellen widersprochen, hatte der Vorsitzende Richter zur Begründung gesagt.

Quelle: AFP/dpa