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Montag, 26. Januar 2009

Kalaschnikow ersteigert: Bewährung für Hausfrau

Eine Hausfrau, die über das Internet eine Kalaschnikow in den USA bestellt hat, ist vom Amtsgericht Frankfurt zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 49-Jährige war bei dem Angebot nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass es sich lediglich um eine "Deko-Waffe" handle, die sie als Wandschmuck in ihr Wohnzimmer hängen wollte.

Auf dem Frankfurter Flughafen wurde das 169 Euro teure Sturmgewehr dann beschlagnahmt. Laut Gutachten hätte die Kalaschnikow mit wenigen Handgriffen wieder funktionsfähig gemacht werden können. Davon habe sie nicht gewusst, beteuerte die Angeklagte am Montag unter Tränen.

Im Urteil ging das Gericht von einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz aus. Als Mindeststrafe steht darauf ein Jahr auf Bewährung. Außerdem muss die Hausfrau 150 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. "Eine Kalaschnikow ist kein Spielzeug. Da gibt es überhaupt keine Nachsicht", sagte der Vorsitzende Richter Manfred Gönsch. In "normalen Fällen" könne die Strafe für eine solche Einfuhr sogar drei bis vier Jahre betragen. Entscheidend für das "milde Urteil" sei die Tatsache gewesen, dass die Angeklagte die Waffe niemals in die Hände bekommen habe.

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