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Freitag, 19. September 2008

Bergbau-Beben im Saarland: Chancen für Geschädigte

Die Chancen tausender Bergbau-Geschädigter auf finanziellen Ausgleich für die ständigen Bergbau-Beben im Saarland sind gestiegen. In einem Musterprozess bejahte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Grundsatz den Ausgleichsanspruch eines Klägers gegen das Bergbauunternehmen RAG Deutsche Steinkohle.

Allerdings muss nun das Landgericht Saarbrücken erneut prüfen, ob die Erschütterungen für den Kläger unzumutbar sind; der BGH verwies den Fall zurück. Der Kläger Hermann Löw aus Lebach fordert für den Zeitraum eines Jahres 2600 Euro von der RAG, weil er seine Wohn- und Lebensqualität erheblich beeinträchtigt sieht. Das Landgericht Saarbrücken hatte die ursprüngliche Klage des Mannes abgewiesen.

Nach Ansicht des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen Saar könnten Zehntausende Grundstückseigentümer von der RAG AG Entschädigungen verlangen. Im Saarland kam es immer wieder zu Beben, die vom Kohleabbau verursacht werden.

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