Freitag, 25. Januar 2008
Klage gegen Fernseh-Zweiteiler: "Contergan"-Urteil im März
Auch nach seiner erfolgreichen Ausstrahlung beschäftigt der Fernseh-Zweiteiler "Contergan" weiter die Justiz. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts verhandelte in einem Hauptsacheverfahren wieder über Klagen des Contergan-Herstellers Grünenthal und eines Anwalts gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die Produktionsfirma Zeitsprung. Die Kläger sehen durch einzelne Filmszenen Persönlichkeitsrechte verletzt und historische Tatsachen verdreht. Nachdem beide Seiten ihre Rechtspositionen ausgetauscht hatten, kündigte der Vorsitzende Richter eine Entscheidung für den 14. März an. Er deutete an, derzeit noch Bedenken gegen einzelne Passagen des Films zu haben.
Der TV-Film des WDR, der nach einem langen juristischen Tauziehen Anfang November gezeigt wurde, thematisiert den Skandal um das Schlafmittel Contergan, nach dessen Einnahme tausende Frauen Ende der 50er Jahre missgebildete Kinder geboren hatten. In dem Rechtsstreit um den Film des renommierten Regisseurs Adolf Winkelmann ("Nordkurve", "Engelchen flieg") geht es letztlich um die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten.
Grünenthal und der Anwalt hatten zunächst mit einstweiligen Verfügungen beim Hamburger Landgericht die Ausstrahlung verhindert. Nachdem das Oberlandesgericht die Verfügungen jedoch aufgehoben und das Bundesverfassungsgericht eine Eilentscheidung abgelehnt hatte, wurde der Film Anfang November gezeigt.
"Mir gefallen unsere Entscheidungen immer noch besser als die der anderen", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht. Ob die Kammer dennoch gegen ihre Überzeugung den Entscheidungen der höheren Instanzen folge, sei offen. "Wie wir das machen, haben wir noch nicht abschließend beraten", sagte er.
In der Verhandlung, zu der mehrere Dutzend Contergan-Opfer gekommen waren, argumentierten beide Streitparteien für ihre unterschiedlichen Ansichten mit der "Esra"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten im Oktober den stark autobiografischen Roman "Esra" von Maxim Biller endgültig verboten. Das Gericht sah durch die Schilderung intimer Details einer Liebesbeziehung in dem Buch Persönlichkeitsrechte der Ex-Freundin des Autors verletzt.
Hintergründe zur Nachricht
Bilderserien zur Nachricht
Panorama
-
Zeitungsbericht stiftet Verwirrung
Mord an Papst Benedikt geplant?
-
Wie ein Elch im Wohnzimmer
Suchtfamilien brauchen Hilfe
-
Wetter bremst "Costa"-Bergung
Wrack bleibt in einem Stück
-
Größte Tempo-Kontrolle der Geschichte
NRW blitzt 24 Stunden lang
-
Rekordfund in Mexiko
Fahnder finden Tonnen voll Meth
-
Deutsche ertrinken in Glasbodenboot
Touristen-Highlight endet tödlich
-
"Pinsel an den Nagel hängen"
Junges Paar räumt 45 Mio ab
-
Zuhörer schlafen ein
Droht Chinesen Quassel-Kürzung?
-
Kinder ins Ausland verschleppt
Vater muss ins Gefängnis
-
"Bine, ich liebe Dich!"
Mann sendet Riesen-Liebesgruß
-
Unterstützung von Gewalt
Spießbraten wird versteckt
-
Polizei vermutet Unglück
Mann tötet Frau statt Fuchs


