Mittwoch, 28. März 2007
Schon die dritte Entlassung: Des "Kaisers" Knöllchen
Nach der "Knöllchen-Affäre" um Franz Beckenbauer hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München am Mittwoch bereits den dritten Beamten aus dem Dienst entlassen. Der 57 Jahre alte Außendienstleiter der kommunalen Verkehrsüberwachung hatte im Sommer 2005 ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gegen den Präsidenten des FC Bayern München niedergeschlagen. Zwei ebenfalls in den Fall verstrickte Polizeibeamte waren schon früher aus dem Dienst entfernt worden. Alle drei waren zuvor von einem Strafgericht wegen Urkundenfälschung rechtskräftig zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Beckenbauer war im Juni 2005 in einem Fahrzeug des FC Bayern mit Tempo 74 statt erlaubter 30 Stundenkilometer geblitzt worden. Ein Erdinger Kriminaloberkommissar und ehrenamtlicher Ordner des Fußballvereins hatte die Fahrt mit einer gefälschten Bescheinigung als Polizeieinsatz ausgegeben. Ein Münchner Verkehrsüberwacher hatte das Dokument dann an seinen Freund beim Kreisverwaltungsreferat weiter gereicht, der das Ordnungswidrigkeitenverfahren einstellte. Dem Fußball-"Kaiser" blieben so ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot erspart.
Richterin Birgit Walther nannte den Fall des Beamten "menschlich tragisch". Er verliere seinen Job "wegen eines Blödsinns". Der Verwaltungsinspektor stand kurz vor der Pensionierung. Seine Leistungen erhielten noch im Sommer 2005 die Note "übertrifft die Anforderungen in herausragender Weise". Ohne seine aktive Mitwirkung hätte aber die Niederschlagung des Verfahrens nicht gelingen können, sagte Walther. Der Behörde sei es "nicht zuzumuten, Sie lebenslang zu alimentieren". Der 57-Jährige wird das Urteil (Az.: M 13 DK 06.4678) anfechten, wie es auch die beiden Polizeibeamten bereits getan haben.
Franz Beckenbauer kam ungeschoren davon, denn die Frist für eine Ahndung des Verkehrsdelikts war bereits abgelaufen, als ihm das Anhörungsschreiben zu dem Verkehrsdelikt doch noch ins Haus flatterte.
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