Donnerstag, 22. März 2007
Koran über Grundgesetz: Die Richterin bedauert
Die Frankfurter Familienrichterin, die mit einem Verweis auf ein angebliches Züchtigungsrecht im Koran bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, bedauert ihre Äußerung. Wie der Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts, Bernhard Olb, sagte, sei der Frau die "Tragweite und Sprengkraft" ihrer Aussage nicht klar gewesen.
Die Richterin billige auch keinesfalls Gewalt in der Ehe. Trotzdem sei ihr Verhalten in dem Scheidungsverfahren "nicht vertretbar" gewesen. Deshalb habe ein Richterkollege am Mittwoch auch entschieden, dass die Richterin in dem Verfahren eines aus Marokko stammenden Ehepaares befangen sei.
Die Richterin hatte Prozesskostenhilfe für die 26 Jahre alte Ehefrau, die nach eigenen Angaben von ihrem Mann bedroht und geschlagen wurde, abgelehnt. Sie argumentierte, für die aus Marokko stammende Deutsche sei es keine unzumutbare Härte, erst das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr abzuwarten. Dies hatte sie mit einer Stelle aus dem Koran begründet, wonach Gewalt des Ehemannes gegenüber seiner muslimischen Frau gerechtfertigt sei.
Ihr Verweis auf den Koran stieß bundesweit auf einhellige Ablehnung. "Die körperliche Züchtigung einer Ehefrau durch ihren Mann wird nicht vom Islam gedeckt", sagte der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kizilkaya. Ebenso erklärte der Zentralrat der Muslime, Misshandlungen von Menschen, egal welchen Geschlechts, seien auch im Islam Scheidungsgründe. "Einer misshandelten Frau ist es auf keinen Fall zuzumuten, die Ehe fortzuführen", teilte die Organisation mit. Eine Sprecherin des Zentralrats sagte der "Berliner Zeitung", die Richterin hätte auf Grundlage des Grundgesetzes und nicht gemäß des Korans entscheiden sollen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) äußerte sich befremdet über die Richterin. Es gebe "eben solche Einzelfallentscheidungen, die einen manchmal, wenn man sie so über die Presse wahrnimmt, fassungslos machen", sagte Zypries. Sie zeigte sich jedoch davon überzeugt, "dass auch diese Richterin wahrscheinlich nicht davon ausgegangen ist, dass der Koran über dem Grundgesetz steht. Das kann ich mir wenigstens schlechterdings bei einer deutschen Richterin gar nicht vorstellen."
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