Panorama

Vierfachmord in EislingenEine tödliche "Freundschaft"

02.03.2010, 18:06 Uhr

Sie haben Händchen gehalten, aber eine sexuelle Beziehung hätten sie nie gehabt, sagt der mutmaßliche Vierfachmörder Frederik B.. Er hätte aber alles dafür getan, niemals als Freund "abgesetzt" zu werden.

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der mutmaßliche Vierfachmörder von Eislingen (Baden- Württemberg) wollte mit der Tat seine Freundschaft zu dem mitangeklagten Sohn der getöteten Familie festigen. Der Schulfreund Frederik B. habe gedacht, sich durch den Mord unauflösbar mit dem Sohn der getöteten Familie Andreas H. zusammenzuschweißen, sagte der psychiatrische Gutachter Peter Winckler vor dem Landgericht Ulm. Er hätte alles dafür getan, niemals als Freund "abgesetzt" zu werden, habe Frederik B. gesagt. Winckler soll dem Gericht bei der Einschätzung des Entwicklungszustandes helfen.

Frederik B. hatte bereits gestanden, die Schüsse auf die Eltern und die beiden Schwestern von Andreas H. auf dessen Bitten in der Nacht zu Karfreitag 2009 allein abgefeuert zu haben.

Fantasien mit Waffengewalt

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Mit 30 Schüssen wurden in Eislingen die Eltern und die beiden Schwestern von Andreas H. ermordet. (Foto: ASSOCIATED PRESS)

Zudem habe Frederik B. es für seine Freundschaftspflicht gehalten, Andreas H. in allen Lebenslagen zu unterstützen. Für Außenstehende habe das Vorhaben erschreckend klingen müssen, berichtete der Gutachter. Aber für ihn sei es in Ordnung gewesen. Schließlich habe er gewusst, wie schlecht es Andreas H. in seiner Familie gegangen sei, habe Frederik B. weiter erzählt. Es wäre daher für ihn nicht vorstellbar gewesen, sich von seinem Freund abzugrenzen. Er habe in Andreas H. einen "Freund fürs Leben" gefunden.

Die Freunde hatten demnach für den Fall, dass einer erwischt würde, auch die Abmachung geschlossen, sich nicht gegenseitig zu verpetzen und den anderen rauszuholen - koste es, was es wolle. Dabei habe es auch Fantasien gegeben, den anderen mit Waffengewalt zu befreien. Am Morgen des Tattages habe ihm Andreas H. dann auch ein "Drehbuch" mitgegeben, wie er sich bei seiner Vernehmung zu verhalten habe. Andreas H. habe schließlich in jeder Situation gewusst, was man machen müsse.

Die beiden Angeklagten hatten nach eigenen Angaben aber keine sexuelle Beziehung, sagte der Gutachter. Es sei zwar ein sehr enges Verhältnis gewesen, und sie seien auch hin und wieder Hand in Hand gegangen, aber sie seien definitiv nicht miteinander intim gewesen.

Quelle: dpa