19-Jähriger lagerte die LeicheEx-Freundin starb durch Heizlüfter
Das Landgericht Kassel verurteilt einen 19-Jährigen zu einer langen Jugendstrafe wegen Totschlags. Er hatte seine Ex-Freundin mit einem Heizlüfter in der Badewanne getötet, die Leiche dort gelagert und sich vom Konto der jungen Frau bedient.
Weil er seine Ex-Freundin mit einem Heizlüfter getötet hat, ist ein junger Mann wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der 19-Jährige hatte das Elektrogerät im Mai 2010 in die Wanne der badenden Frau geworfen. Das 19 Jahre alte Opfer war an einem Stromschlag gestorben. "Es war kein Versehen, sondern eine bewusste Handlung aus Wut und Verärgerung", sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Kassel. Die Verteidigung will Revision einlegen.
Die Leiche wurde erst drei Monate nach der Tat in der Wohnung gefunden. Der Ex-Freund hatte in der Zeit noch in den Räumen gelebt, die Leiche bedeckt und gegen den Geruch Reinigungsmittel in die Wanne gegeben. Das Urteil nahm er ohne sichtbare Regung auf. Der 19-Jährige wurde zudem wegen Betrugs, Unterschlagung und Urkundenfälschung verurteilt, da er sich nach der Tat vom Konto der Frau bedient hatte.