Montag, 30. Juni 2008
Faires Verfahren: Gäfgen-Klage abgewiesen
Der Mörder Magnus Gäfgen ist auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte damit gescheitert, seine Verurteilung wegen der Androhung von Folter anzufechten. Gegen das Recht auf einen fairen Prozess nach der Europäischen Menschenrechtskonvention sei nicht verstoßen worden, teilte das Gericht in Straßburg mit. Gäfgen könne auch nicht mehr behaupten, Opfer einer Verletzung des Folterverbots zu sein.
Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt. Während seiner Vernehmung hatte der damalige stellvertretende Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner Gäfgen Gewalt angedroht, falls dieser das Versteck seines Opfers nicht preisgebe. Wegen dieser Folterandrohung hatte der heute 33-jährige Gäfgen Beschwerde eingelegt, um eine Wiederaufnahme seines Verfahrens zu erreichen.
Das Gericht betonte nun, dass die Drohung zwar ein Verstoß gegen das Folterverbot war. Doch sei Gäfgen Genugtuung geleistet worden, da die beteiligten Polizeibeamten verwarnt und die unter Drohung erlangten Aussagen im Prozess nicht verwendet wurden.
Gäfgen hatte den elfjährigen Jungen am 27. September 2002 auf dem Heimweg von der Schule entführt und ihn unmittelbar danach in seiner Wohnung erstickt. Daschner hatte Gäfgen Folter androhen lassen, um den Jungen noch lebend finden. Gäfgen führte sie daraufhin zu der Leiche. 2003 wurde er wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Gäfgen hatte Geständnis wiederholt
Der Fall hatte in Deutschland eine Debatte über die Zulässigkeit von Folter in Ausnahmefällen ausgelöst. Der Prozess wäre 2003 beinahe geplatzt, als das Gericht all seine Geständnisse wegen der Gewaltandrohung für nichtig erklärte. Doch Gäfgen wiederholte sein Geständnis. Für das Straßburger Gericht war das der entscheidende Hinweis darauf, dass der verurteilte Mörder ein faires Verfahren erhalten hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde Gäfgens gegen das Urteil im Dezember 2004 aus formalen Gründen zurückgewiesen. Gäfgens Anwalt hatte argumentiert, eine effektive Verteidigung sei nicht mehr möglich gewesen, nachdem die Polizei erdrückende Beweise durch Folter erlangt hätte. Daschner wurde vom Frankfurter Landgericht verwarnt.
Panorama
-
Motivsuche in Finnland
18-Jähriger tötete "zufällig"
-
Historische Gebäude
Coburger Altstadt brennt
-
Detonation tötet einen Menschen in Chile
Auto löst Landmine aus
-
Acht schlimme Jahre in Bosnien
Deutsche als Sklavin gehalten
-
Todesfall beim Volleyballspiel in Japan
Russischer Konsul stirbt
-
Raffaels Kultbild wird 500
"Die Sixtina lehrt Ehrfurcht"
-
In Kampfuniform
Finne erschießt Nachtschwärmer
-
Totschlag vor 33 Jahren
51-Jähriger angeklagt
-
Berlusconi und seine Partys
Mädchen tanzte als Obama
-
Operation gegen Hells Angels in Kiel
Polizei sucht Folterkammer
-
Strandgut erinnert an Katastrophe
Tsunami-Harley wird ausgestellt
-
Busunglück mit 14 Toten
Anwalt fordert Bewährungsstrafe

