KindermörderGäfgen erwartet letztes Urteil
Der verurteilte Kindermörder Gäfgen hat sich durch alle Instanzen gekämpft, weil er sich als Folteropfer sieht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte setzt dem wohl ein Ende.
Es wird der letzte Richterspruch über die Folterbeschwerde des Kindermörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt am 1. Juni in letzter Instanz über die Klage des heute 35-Jährigen, der im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet hatte.
Gäfgen verbüßt im hessischen Schwalmstadt eine lebenslange Haftstrafe. Er ist bereits im Juni 2008 mit einer Beschwerde in Straßburg gescheitert und nach der Statistik weichen die Urteile der Großen Kammer nur selten von denjenigen der ersten Kammer ab.
Große Kammer entscheidet
Sollten die Richter jetzt - wider Erwarten - der Beschwerde stattgeben, dann könnte der Prozess gegen Gäfgen in Deutschland neu aufgerollt werden. Dies muss allerdings nicht sein: Der EGMR lässt den Staaten relativ viel Freiraum für die Umsetzung der Urteile.
Wird das erste Urteil hingegen bestätigt, ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen. Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer, der die Große Kammer angerufen hat, will nicht spekulieren: "Ich kann nur mit Respekt diese höchstrichterliche Entscheidung der europäischen Richter abwarten", sagte er. Für die Familie des ermordeten Jungen wäre es eine Erleichterung, wenn dieses äußerst schmerzliche Kapitel ein für alle Mal abgeschlossen würde.
Anwalt Heuchemer, der auf seiner Website keinen Hehl aus seiner Vorliebe für edle Weine und teure Autos macht, betrachtet es bereits als "großen Erfolg", dass die Große Kammer des EGMR sich überhaupt des Falles Gäfgen angenommen hat. Dies tun die Straßburger Richter in der Regel nur dann, wenn die Fälle "grundlegende Aspekte der Menschenrechtskonvention" aufwerfen.
Erzwingung von Beweismitteln und Folterverbot
Im Fall Gäfgen geht es um die Erzwingung von Beweismitteln und das absolute Folterverbot. Die Polizei hatte damals Gäfgen mit Folter gedroht, falls er das Versteck des Jungen nicht preisgibt. Die Beamten glaubten, der Junge sei noch am Leben, obwohl er schon längst tot war. Heuchemer argumentierte, dass die entscheidenden Beweise für die Verurteilung Gäfgens durch die Folterdrohungen der Polizei erpresst worden seien. Das sei ein klarer Verstoß gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Dem widersprach die Bundesregierung: Gäfgen habe vor Gericht gestanden. Die unter der Folterandrohung erlangten Erklärungen seien im Prozess nicht verwendet worden. Die Straßburger Richter befanden 2008, dass Deutschland das erlittene Unrecht, also die Androhung von Folter, wieder gut gemacht habe, unter anderem mit einem Prozess gegen den früheren Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner, der die Drohung befohlen hatte. Daher dürfe sich Gäfgen nicht mehr als Folteropfer darstellen.
Die Große Kammer hat nun nochmals eingehend geprüft, ob ein Verstoß gegen das Folterverbot vorliegt und ob das Verfahren gegen Gäfgen in Deutschland fair gewesen ist.