Dienstag, 30. September 2008
Kindermörder geht in Berufung: Gäfgen gibt nicht auf
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen will das Scheitern seiner Folterklage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht hinnehmen. Wie sein Anwalt Michael Heuchemer am mitteilte, beantragte er im Namen Gäfgens eine Überprüfung des Urteils durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts.
Über diesen Antrag wird zunächst ein Gremium aus fünf Richtern entscheiden. Sollte es dem Antrag stattgeben, werden Gäfgens Foltervorwürfe gegen Deutschland von der aus 17 Richtern bestehenden Großen Kammer abermals überprüft.
Foltervorwurf gegen Polizei
Der 33-Jährige Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler hatte gegen Deutschland geklagt, weil die Polizei ihm bei seiner Vernehmung mit Folter gedroht hatte. Der damalige stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner wollte damit erreichen, dass Gäfgen den Aufenthaltsort des Elfjährigen verrät. Daschner rechtfertigte sein Vorgehen mit dem Versuch, den Jungen zu retten. Tatsächlich war das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits tot.
Eine Kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs hatte die Foltervorwürfe am 30. Juni mit sechs gegen eine Stimme zurückgewiesen - unter anderem, weil Daschner in Deutschland wegen seines Vorgehens vor Gericht gestellt und verurteilt worden war. Dieses Urteil und seine Begründung könnten dazu führen, dass in vergleichbaren Fällen zur Aufklärung schwieriger Fälle erneut Methoden verwendet würden, die gegen das Folterverbot verstoßen, betonte Heuchemer.
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