Panorama

Sex-Täter in Freiheit"Justiz muss Einsatz zahlen"

23.04.2008, 16:25 Uhr

Der 49-Jährige wird in Joachimsthal rund um die Uhr von Beamten überwacht. Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert daher, die Justiz müsse die Kosten für den Polizeieinsatz erstatten.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Freilassung eines als gefährlich eingestuften Sexualstraftäters in Brandenburg als "Schlamperei der Justiz auf dem Rücken von Polizei und Bevölkerung" kritisiert. Da der 49-Jährige in Joachimsthal rund um die Uhr von Beamten überwacht wird, forderte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt, die Justiz müsse die Kosten für den Polizeieinsatz erstatten. Das Potsdamer Justizministerium wies dies als völlig abwegig zurück.

Der Sexualstraftäter war aus der Haft entlassen worden, nachdem der Bundesgerichtshof vor den Antrag des Landgerichts Neuruppin auf nachträgliche Sicherungsverwahrung zurückgewiesen hatte. Der BGH kritisierte, dass das Landgericht Frankfurt (Oder) 2006 nach einer Anklage gegen den Mann wegen einer überlangen Verfahrensdauer kein Hauptverfahren eröffnet hatte.

Laut BGH hatte das Gericht "die Möglichkeit der primären Anordnung von Sicherungsverwahrung" nicht einbezogen. Diese "mangelhafte rechtliche Bewertung" könne nun nicht mehr nachträglich korrigiert werden. Laut BGH saß der 49-Jährige jahrelang wegen Sexualstraftaten in Gefängnissen. Er gilt nach wie vor als gefährlich.

Seit einigen Tagen protestieren Bürger in Joachimsthal, wo der 49-Jährige lebt, gegen dessen Freilassung. Das Justizministerium äußerte auf Anfrage Verständnis für die Aktionen. Sprecher Thomas Melzer: "Es werden alle rechtlichen Mittel angewandt, um für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Rechtliche Möglichkeiten, den Mann hinter Schloss und Riegel zu bringen, gibt es aber gegenwärtig definitiv nicht."