Donnerstag, 12. Juli 2007
Keine Person, kein Wohnsitz: Klage gegen Gott abgewiesen
Ein rumänischer Häftling, der wegen seiner Missetaten Gott verklagen wollte, ist mit seinem Ansinnen gescheitert. Die Staatsanwaltschaft in der westrumänischen Stadt Temeswar wies die Klage ab. Der wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilte, psychisch kranke Mann wollte Gott vor Gericht dafür verantwortlich machen, dass dieser ihn "nicht vor dem Teufel geschützt" habe. Wie der Sprecher des rumänisch-orthodoxen Patriarchats in Bukarest, Constantin Stoica, erklärte, habe nunmehr der Gefängnispfarrer die "schwierige Aufgabe, "dem Mann zu erklären, "dass Gott nicht ohne unseren Willen handelt und dass der Mensch die Freiheit hat, zwischen Gut und Böse zu wählen".
Die Staatsanwaltschaft wies die Klage mit einer durchaus plausiblen Begründung ab: Gott sei keine Person und habe demnach keinen Wohnsitz. Der Häftling hatte gegen "Gott, mit dem Wohnsitz im Himmel, vertreten in Rumänien durch die Orthodoxe Kirche" schriftlich Klage eingereicht. Er machte einen durch die Taufe geschlossenen "Vertrag" mit Gott geltend und nannte fünf Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch mit Straftaten, derer sich der Himmelsvater schuldig gemacht habe - darunter Betrug, Amtsmissbrauch und "unrechtmäßige Annahme von Gütern". Gott habe seinen "Vertrag nicht erfüllt", weil er zwar Gebete und Opfergaben angenommen, aber dafür keine Gegenleistung erbracht habe.
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